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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landratsamt“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013
- 4 K 2822/13 -
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
Tierhalter müssen das Tier nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen halten
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstößt, wer seinen Hund während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und den Eilantrag eines Halters einer Weimaraner-Hündin (Antragsteller) gegen eine Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18.07.2013 zurückgewiesen, mit der ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten; ferner war ihm im Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 Euro angedroht worden.
Nach § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung hat der Halter nach Auffassung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts dadurch verstoßen, dass er seine Hündin „Cosima“ während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt. Der Antragsteller arbeite an vier Tagen in der Woche während acht Stunden an seinem Arbeitsplatz im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts; hierzu komme noch die Zeiten des Transports der Hündin von und nach... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2013
- 9 S 2423/12 -
"Internet-Pranger" für Hygieneverstöße: Gastwirt wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung
Bedenken gegen Vereinbarkeit mit EU-Recht und Verfassungsrecht bedürfen der Klärung in Hauptsacheverfahren
Es bestehen Bedenken, ob die Veröffentlichung von Verstößen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Internet ("Internet-Pranger") mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist. Deshalb kann ein betroffener Gastwirt wegen der mit einer solchen Veröffentlichung einhergehenden Eingriffe in seine Grundrechte verlangen, dass die Veröffentlichung so lange unterbleibt, bis über deren Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren entschieden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller betreibt eine Speisegaststätte. Das Landratsamt stellte dort am 13. September 2012 lebensmittelrechtliche Verstöße fest. Eine weitere Kontrolle nach einer Woche ergab keine Beanstandungen mehr. Am 22. Oktober 2012 veröffentlichte das Landratsamt auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter Nennung von Name, Anschrift... Lesen Sie mehr
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