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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leitungswasser“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -
Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungswasserschaden dar
Keine Schadensregulierungspflicht für Wohngebäudeversicherung
Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre Wohngebäudeversicherung wegen eines Wasserschadens im Kellerbereich. Hintergrund dessen war, dass das Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau von Abwasser, der auch die an die Abwasserleitung des Gebäudes angeschlossene Drainageleitung betraf. Das aus der Drainage ausgetretene Wasser führte zum Wasserschaden. Die Grundstückseigentümer gingen von einem Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Da das Versicherungsunternehmen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regenwasserableitenden Drainagerohrs
Kein Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens nach VGB 2014
Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungswasserschaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2015
- 16 U 99/14 -
Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für alle innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werdenden Leitungswasserschäden
Für Versicherungsnehmer nicht erkennbare Ursächlichkeit der Wasserschäden vor Vertragsbeginn unerheblich
Eine Wohngebäudeversicherung ist für die Leitungswasserschäden einstandspflichtig, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses seine Wohngebäudeversicherung, weil im August 2013 ein zu einem Heizkessel führendes Wasserrohr platzte und dadurch Leitungswasser in die darunter liegenden Räume gelangte. Ursächlich für den Schadensfall war, dass aus einer korrodierten und geplatzten Vorlaufleitung der Heiztherme Wasser ausgetreten... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 30.04.2009
- 26 O 19450/08 -
Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungswasserschaden dar
Gebäudeversicherung zur Leistungsverweigerung berechtigt
Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Gebäudeversicherung, da Duschwasser nach dem Duschen durch Haarrisse in der Duschwanne in die Wände und den Boden eingedrungen war und dort einen Wasserschaden verursachte. Die Versicherung hielt den Schaden für nicht versichert und weigerte sich daher eine Schadensregulierung vorzunehmen. Der Hauseigentümer erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser
Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser
Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungswasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, da aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen den Wandfliesen und der Duschtasse in der Dusche benutztes Wasser in das Mauerwerk eindrang. Die Hausverwaltung beanspruchte aufgrund dessen die Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2009
- 7 U 196/07 -
Versicherter Leitungswasserschaden bei aus Duschkabine ausgetretenen Duschwassers
Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet
Tritt Duschwasser bestimmungswidrig aus der Duschkabine aus und führt dies zu einem Schaden, so liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor. Die Versicherung ist in diesem Fall zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Versicherung wegen eines Wasserschadens. Dazu soll es nach seinen Angaben gekommen sein, weil aufgrund einer Undichtigkeit in der Duschkabine Duschwasser hinter die Fliesen gelaufen sei. Die Versicherung hielt die Angaben des Hauseigentümers für reine Spekulation und verweigerte daher eine Schadensregulierung. Der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001
- 42 C 9839/01 -
Wohngebäudeversicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen
Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen
Tritt Duschwasser aufgrund einer undichten Silikonfuge in die dahinterliegende Wand und Decke und verursacht dadurch einen Schaden, so muss dafür die Wohngebäudeversicherung aufkommen. Denn in diesem Fall liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus einer sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtung vor. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist durch eine undichte Silikonfuge Duschwasser in die dahinterliegende Wand und Decke zwischen dem 1. Obergeschoss und dem Dachgeschoss gelaufen und hat dort einen Schaden verursacht. Die Hauseigentümerin beanspruchte aufgrund dessen ihre Wohngebäudeversicherung, die jedoch eine Schadensregulierung ablehnte. Ihrer Meinung nach habe kein versicherter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 11.06.2015
- 16 U 15/15 -
Anspruch auf Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund ausgetretenen Duschwassers
Vorliegen eines Leitungswasserschadens im Sinne der Nr. 6.1.2 WGB F 01/08
Gelangt Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke durch die Wand, so liegt ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vor und somit ein Leitungswasserschaden im Sinne von Nr. 6.1.2 WGB F 01/08 vor. Es besteht insofern Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Renovierungsarbeiten des im Erdgeschoss gelegenen Bades eines Wohnhauses im Oktober 2012 bemerkte der Hauseigentümer beim Abschlagen der nahezu wandhohen Fliesen Nässeerscheinungen in der Badewannenecke. Die Reparaturkosten wurden durch einen Gutachter auf ca. 6.500 EUR netto beziffert. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.02.1980
- 211 (154) C 3195/79 -
10 % Mietminderung bei rostigem Leitungswasser
Mietmangel
Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil rostiges Wasser aus der Hauswasserleitung kam.Das Amtsgericht Köln urteilte, dass rostiges Leitungswasser einen Mietmangel darstellt. Dieser Mietmangel würde eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen.Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr
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