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Landgericht Bremen, Beschluss vom 08.06.2021
- 4 O 900/21 -
Der mit Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar
Kein Anspruch auf dinglichen Arrest wegen Übertragung des Mandantenstamms
Der mit dem Mandantenstamm übertragene Good Will eines Unternehmens ist unpfändbar. Daher besteht kein Anspruch auf einen dinglichen Arrest, wenn der Mandantenstamm auf ein neues Unternehmen übertragen werden soll. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann machte gegenüber einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen Schadensersatzforderungen in Höhe von über 15 Millionen Euro geltend. Nachdem er erfuhr, dass die Gesellschaft ihr Geschäft, insbesondere ihren Mandantenstamm und damit Good Will, auf zwei neue Gesellschaften übertragen will, beantragte er beim Landgericht Bremen den Erlass eines dinglichen Arrestes. Er sah in der Übertragung des Good Will ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen, welches die spätere Vollstreckung gefährde.Das Landgericht Bremen... Lesen Sie mehr
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