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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.09.2024
- 5 StR 499/24 -
Ehrenmord ist Mord aus niedrigen Beweggründen
BGH bestätigt Bremer Verurteilung wegen "Ehrenmordes" an jüngerer Schwester
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 5. Juni 2024 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der im Jemen aufgewachsene Angeklagte durch den aus seiner Sicht unmoralischen Lebenswandel seiner ebenfalls in Bremen lebenden jüngeren
Mord aus niedrigen Beweggründen
Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als gewertet. Das Motiv der Tötung stehe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe und sei besonders verachtenswert. Maßstab hierfür seien die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Angeklagte, der selbst nicht nach seinen eigenen moralischen Ansprüchen gelebt habe, habe seiner
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2025
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34675
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