die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mangelfolgeschäden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2015
- 1 U 125/14 -
Kein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten bei Abnahme eines Hauses trotz Kenntnis des Mangels
Dessen ungeachtet kann Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden bestehen
Nimmt der Bauherr ein Haus ab, ohne einen erkannten Mangel zu rügen und sich Mängelgewährleistungsrechte vorzubehalten, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz der Mangelbeseitigungskosten zu. Ihm bleibt aber ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, also solchen Schäden, die aufgrund des Mangels später eintreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 kaufte sich ein Paar eine in Bau befindliche Doppelhaushälfte. Nach der Baubeschreibung sollten alle Fenster mit einem Rollladensystem ausgestattet werden. Während der Abnahme im Juli 2011 stellte sich aber heraus, dass nur die Fenster im Erdgeschoss über Rollläden verfügten. Nach der Fertigstellung vermieteten die Eigentümer das Haus. Fünf Monate nach der Abnahme rügten die Eigentümer das Fehlen der Rollläden im Obergeschoss und verlangten unter anderem Kostenersatz für den nachträglichen Einbau der Rollläden. Die Verkäuferin der Doppelhaushälfte weigerte sich jedoch dem nachzukommen. Sie... Lesen Sie mehr