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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrlingszuschlag“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2021
- L 13 EG 15/18 -
Kein Anspruch auf Mehrlingsgeburten-Zuschlag bei Mehrfachadoptionen
Mehrfachadoption nicht mit Mehrlingsgeburt vergleichbar
Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Die Ehefrau des Klägers brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er zum gleichen Zeitpunkt adoptierte. Der Beklagte gewährte ihm für die Betreuung Elterngeld für den 6. bis 14. Monat ab Inobhutnahme. Der Kläger machte geltend, ihm stünden Mehrlingszuschläge à 300 Euro zu. Der Fall einer Mehrfachadoption sei mit einer Mehrlingsgeburt vergleichbar. Der Beklagte lehnte die Gewährung des Zuschlages ab. Hiergegen wehrte sich der Kläger vergeblich vor dem Sozialgericht Dortmund. Seine Berufung ist ohne Erfolg geblieben.Das LSG hat bestätigt, dass dem Kläger ein Mehrlingszuschlag für keines der Kinder zusteht. Die Anspruchsgrundlage... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.05.2017
- S 9 EG 5820/16 -
Geburt von Zwillingen an unterschiedlichen Tagen führt nicht zum doppelten Elterngeldanspruch
Tatsache der Geburt von mehr als einem Kind wird durch Mehrlingszuschlag Rechnung getragen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Eltern von Zwillingen, welche mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (sogenannte zweizeitige Geburt) nur einmal Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld haben. Der Tatsache der Geburt von mehr als einem Kind wird durch den Mehrlingszuschlag Rechnung getragen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war mit Zwillingen schwanger. Der erste Sohn kam am 6. Juni 2016 zur Welt. Der weitere Zwilling verblieb dagegen noch mehr als einen Monat im Mutterleib und kam am 9. Juli 2016 zur Welt. Die Eltern der Kinder beantragten jeweils für jedes Kind gesondert die Gewährung von Elterngeld und führten zur Begründung an, dass es sich nicht um eine Mehrlingsgeburt... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2013
- B 10 EG 8/12 R -
Bei Mehrlingsgeburt besteht für jedes Kind ein gesonderter Elterngeldanspruch
Jedes Elternteil hat zudem Anspruch auf Mehrlingszuschlag
Im Rahmen einer Mehrlingsgeburt haben beide Elternteile für jedes Kind einen Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhält jedes Elternteil, das Elterngeld für eines der Mehrlinge beansprucht, den Mehrlingszuschlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2007 erhielt ein Ehepaar Zwillinge. Beide Elternteile beantragten daraufhin Elterngeld. Während der Vater für das eine Kind Elterngeld beanspruchte, wollte die Mutter zur gleichen Zeit Elterngeld für das andere Kind erhalten. Die Elterngeldstelle hielt dies aber für unzulässig. Ihrer Meinung nach können beide Elternteile nicht... Lesen Sie mehr
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