die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2014
- VG 4 K 122.14 -
IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung rechtmäßig
Straftatbestand erfüllende Tätigkeit für Zugehörigkeit zur IHK nicht von Belang
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer erfasst auch Personen, die gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Der in Berlin lebende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte zwischen 2006 und 2011 laufende Einnahmen durch den Verkauf von Altmetall erlangt, das er bei seinem damaligen Arbeitgeber unterschlagen hatte. Aus diesem Grund zog ihn das zuständige Finanzamt für diesen Zeitraum nachträglich zur Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuern heran. Im Anschluss hieran verlangte die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) Mitgliedsbeiträge vom Kläger. Mit seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger u.a. geltend, die IHK könne kein Interesse an Mitgliedern wie ihm haben. Ansonsten würde ein erheblicher Anteil der Mitglieder der IHK aus gewerblich... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2010
- 6 A 10282/10.OVG, 6 A10283/10.OVG, 6 A 10284/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig
Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch Beitragserhebung der IHK
Die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Mitgliedsbeiträge der IHK Trier verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls sind Mitglieder der IHK Trier. Ihre Klagen gegen die Kammerbeiträge wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen.Die Pflichtmitgliedschaft der Klägerinnen in der IHK Trier sowie die Beitragserhebung seien durch die den Kammern gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gerechtfertigt.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2010
- BVerwG 8 C 20.09 -
Äußerungen der IHK müssen in nachvollziehbaren Zusammenhang mit gewerblicher Wirtschaft in ihrem Bezirk stehen
IHK darf als öffentlich-rechtliche Körperschaft keine reine Interessenvertretung sein
Industrie- und Handelskammern dürfen Stellungnahmen oder sonstige Erklärungen nur zu Themen abgeben, bei denen es um nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Reisebüro, das kraft Gesetzes Mitglied der beklagten Industrie- und Handelskammer ist und sich gegen einzelne Äußerungen in einem Grundsatzpapier der IHK zu Themen der Bildungs-, Forschungs-, Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik, der so genannten „Limburger Erklärung“, wandte. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, der Hessische... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.05.2009
- 9 K 1076/07 -
Aussagen gegen Klimaschutzpolitik überschreiten IHK-Aufgabenbereich nicht
Äußerungen wurden klar abgewogen und haben keinen allgemeinpolitischen Wert sondern klaren Bezug zu von der IHK vertretenen Wirtschaftszweigen
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann nicht den Austritt der IHK aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen, weil diese sich in Veröffentlichungen, Presseerklärungen und auf seiner Internet-Seite gegen bestimmte Maßnahmen der Klimaschutz- und Umweltpolitik sowie auch zum Atomausstieg ausgesprochen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Klägerin hatte von der IHK verlangt, aus dem DIHK auszutreten und es zu unterlassen, sich gegen die Erhöhung des Marktanteils erneuerbarer Energien, gegen den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, gegen die aktuelle Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen die Umsetzung des Kyoto-Protokolls auszusprechen.In den Entscheidungsgründen des... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Entscheidung vom 07.11.2006
- 9 E 793/05 -
Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der IHK für englische "Limited" mit Geschäftsniederlassung in Deutschland
Auch eine nach englischem Recht gegründete private Kapitalgesellschaft in Form einer sog. "Limited" mit Niederlassung in Deutschland ist Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer und unterliegt im Rahmen dieser Mitgliedschaft auch der Beitragspflicht. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt hervor.
Das Gericht stellt fest, dass die Pflichtmitgliedschaft in der IHK und die damit verbundene Beitragspflicht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht -speziell mit der in Art. 43 und 48 EGV geregelten Niederlassungsfreiheit - sich ohne weiteres vereinbaren lässt. Ein Verstoß gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot liege nicht vor, weil die Pflichtmitgliedschaft für die in... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.06.2005
- 9 K 1555/04 -
Nagel-Design ist kein Handwerk - Inhaberin eines Nagelstudios ist kein Mitglied der Handwerkskammer
Wer ein Nagelstudio betreibt, übt kein handwerksähnliches Gewerbe aus und wird daher nicht Mitglied in der Handwerkskammer, sondern Mitglied der Industrie- und Handelskammer, entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
Damit gab sie der Klage einer Pforzheimer Betreiberin eines Nagelstudios statt, die sich gegen ihre Eintragung als Mitglied der Handwerkskammer wendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 9 K 1555/04). Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.Die beklagte Handwerkskammer Karlsruhe trug die Klägerin, die in einem Nagelstudio... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.1998
- BVerwG 1 C 32.97 -
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern ist in den letzten Jahren in die öffentliche Diskussion geraten. Vor allem mittelständische Gewerbebetriebe bezweifeln die Notwendigkeit dieser als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfaßten Organisationen, deren Kosten zu einem erheblichen Teil durch Beiträge der Pflichtmitglieder aufgebracht werden.
Eine Maklerfirma hat sich gegen ihre Heranziehung zu Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer mit der Begründung gewandt, die Pflichtmitgliedschaft verstoße gegen die Grundrechte vor allem der Vereinigungs- und Berufsfreiheit und sei nicht erforderlich, weil die Aufgaben der Kammern ebenso gut durch Vereinigungen auf freiwilliger Basis und durch staatliche Stellen erfüllt werden könnten. ... Lesen Sie mehr