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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachversicherung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2022
- 2 C 3.21 -
Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim Wechsel eines Beamten in das EU-Ausland
Ausgleichsanspruch auf Grundlage des Unionrechts zuzuerkennen
Macht ein Beamter von der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV Gebrauch, indem er aus dem in Deutschland begründeten Beamtenverhältnis ausscheidet, um in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so hat er einen Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag, der die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt, die ihm infolge der mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verbundenen Nachversicherung zusteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, war ab 1978 als beamteter Lehrer in Nordrhein- Westfalen tätig; in diesem Dienstverhältnis wäre er Anfang Februar 2016 in den Ruhestand getreten. Er beantragte jedoch im Jahr 1999 seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, um in Österreich als Lehrer zu arbeiten. Daraufhin wurde der Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern hat das Land Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der den Beamten im Falle ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften im Grundsatz erhalten bleiben.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2021
- L 18 R 542/20 -
Deutsche Post AG erhält Zinsen von DRV Bund
Angabe einer Kontoverbindung ausreichend für Vollständigkeit eines Erstattungsertrages
Ist dem Widerspruchsschreiben gegen einen Beitragsbescheid eine Kontoverbindung zu entnehmen, so liegt darin bereits das Einverständnis mit der späteren Erstattung auf dieses Konto. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Deutsche Post AG war zu Unrecht zur Nachversicherung eines ausgeschiedenen Beamten herangezogen worden. Nachdem ihr die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund rund 22.000 Euro erstattet hatte, stritten die Beteiligten über die Höhe der Zinsen, insbesondere darüber, ab welchem Zeitpunkt ein vollständiger Erstattungsantrag vorlag.Anders als die Vorinstanz erkannte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.02.2019
- U 178/18 -
Kein Versicherungsschutz in privater Krankenversicherung für ein durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Partners gezeugtes und von Leihmutter zur Welt gebrachtes Kind
Lebensgefährte des biologischen Vaters des Kindes ist nicht Elternteil im versicherungsrechtlichen Sinne
In der privaten Krankenversicherung besteht nach § 198 Abs. 1 Satz 1 VVG und den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Möglichkeit, ein neugeborenes Kind in den für einen Elternteil bestehenden Vertrag einzubeziehen, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate besteht und der Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird (sogenannte Kindernachversicherung). Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für das Kind eines genetischen Vaters, der mit dem Versicherungsnehmer in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebt, mit ihm aber weder verheiratet noch verpartnert ist.
Der Versicherungsnehmer und Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls unterhielt bei der beklagten Versicherungsgesellschaft seit längerem eine private Krankenversicherung und lebte in gleichgeschlechtlicher Beziehung mit einem Mann, der biologischer Vater eines durch Samenspende mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebrachten Kindes ist. Tags nach der Geburt erklärte der... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.05.2015
- BVerwG 6 C 4.14, BVerwG 6 C 5.14, BVerwG 6 C 6.14 -
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen
Postbeamtenversorgungskasse ist nicht für Nachversicherungslast zahlungspflichtig
Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wurden die bei dieser tätig gewesenen Postbeamten zur Beschäftigung zugewiesen. Die beklagte Postbeamtenversorgungskasse zahlt für die Postnachfolgeunternehmen die Versorgungsbezüge an die in den Ruhestand getretenen Postbeamten. Die Postnachfolgeunternehmen zahlen zur Finanzierungen dieser Leistungen einen jährlichen Beitrag in Höhe... Lesen Sie mehr
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