wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notausgang“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.06.2016
- 9 K 1985/15 -

Fluchttür im Bürogebäude muss nach außen geöffnet werden können

Nach innen öffnende Türen von Notausgängen stellen laut Arbeits­stätten­verordnung immer eine Gefahr dar

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bestätigt, mit der die

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bezirksregierung Münster einer in der Speicherstadt in Münster ansässigen Firma aufgegeben, die Fluchtwegsituation in ihren Büroräumen in einen der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Zustand zu versetzen, wonach die Fluchttüren in Fluchtrichtung aufschlagen müssten. Außerdem hatte die Bezirksregierung der Firma mit sofortiger Wirkung untersagt, in den betreffenden Büroräumen ihre Arbeitnehmer zu beschäftigen.Die Bezirksregierung führte zur Begründung der Ordnungsverfügung aus, dass die Klägerin nach dem Arbeitsschutzgesetz die Arbeit ihrer Beschäftigten so zu gestalten habe, dass Gefährdungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 04.08.2014
- 191 C 17261/13 -

Eingeschränkte Verkehrs­sicherungs­pflicht bei einem Notausgang

Betreiber eines Einkaufszentrums muss keine besonderen Vorkehrungen für die Sicherheit für das Betreten des Gebäudes treffen

Der Betreiber eines Einkaufszentrums ist nicht dazu verpflichtet, an einem Notausgang, der eigentlich nicht zum Betreten des Einkaufszentrums bestimmt ist, besondere Vorkehrungen für die Sicherheit beim Betreten des Gebäudes zu treffen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine 64-jährige Bürgerin aus dem Landkreis München, wollte am 29. November 2012 um 15.50 Uhr in einem großen Münchner Einkaufszentrum ihre Einkäufe erledigen. Sie betrat das Einkaufszentrum durch einen Noteingang, an dem sich keine Schmutzmatten und Rutschmatten befanden. Hinter dem Eingang hatte sich wegen des Regenwetters eine breite... Lesen Sie mehr