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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2022
- Vla ZR 100/21 -
BGH bestätigt Anspruch auf kleinen Schadenersatz
BGH bestätigt Wahlrecht zwischen "großen" oder "kleinen" Schadensersatz
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat hat sich im Anschluss an die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 6. Juli 2021 - VI ZR 40/20 mit der Gewährung von kleinem Schadensersatz in den sogenannten "Dieselfällen" befasst.
Der Kläger kaufte im September 2013 für 12.999 € von einem Dritten einen Gebrauchtwagen Seat Leon, der mit einem von der beklagten Volkswagen AG hergestellten Dieselmotor der Baureihe EA 189 versehen war. Bei Erwerb wies das Kraftfahrzeug eine Laufleistung von 60.400 km auf. Es war mit einer Software ausgestattet, die erkannte, ob es sich auf einem Prüfstand befand, und in diesem Fall vom regulären Abgasrückführungsmodus in einen Stickoxid-optimierten Modus wechselte. Nach Bekanntwerden des sogenannten Abgasskandals ließ der Kläger ein von der Beklagten entwickeltes Software-Update aufspielen. Zum 31. Dezember 2019 betrug die Laufleistung des Kraftfahrzeugs... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.1998
- XI ZR 79/97 -
BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen
Nachteil der fehlenden Nutzung eines herausgabepflichtigen Geldbetrags durch Anspruch auf Nutzungszinsen ausgeglichen
Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Maschinenbauingenieur und einer Bank zu einem Rechtsstreit aufgrund unwirksamer Geschäfte mit Devisenoptionsscheinen. Nachdem das Landgericht und das Kammergericht Berlin dem Maschinenbauingenieur einen Anspruch auf Erstattung seines Kaufpreises in Höhe von ca. 119.135 DM zu erkannten, ging es ihm in der Revisionsinstanz vor dem Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2011
- XI ZR 212/10 -
BGH: Darlehensnehmer kann von Bank Erstattung der aus rechtsgrundlos vereinnahmten Zinsbeträgen gezogenen Nutzungszinsen verlangen
Höhe der Nutzungszinsen auf 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz zu schätzen
Ist eine Bank zur Erstattung zu viel gezahlter Zinsbeträge verpflichtet, kann dem Darlehensnehmer gemäß § 818 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der von der Bank aus den rechtsgrundlos vereinnahmten Zinsbeträgen gezogenen Nutzungen zustehen. Insofern ist zu beachten, dass die Bank die rechtsgrundlos zugeflossenen Zinsbeträge wirtschaftlich nutzen konnte. Der Herausgabeanspruch ist auf die durch die rechtsgrundlos zugeflossenen Zinsbeträge erlangten Nutzungszinsen gerichtet. Diese sind regelmäßig auf 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz zu schätzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Darlehensnehmer im Jahr 2009 unter anderem die Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen. Er hatte bei einer Bank zum Zweck der Finanzierung eines Anlagemodells zur Altersvorsorge ein Darlehen aufgenommen. Der Zinssatz betrug dabei 4,90 % pro Jahr. Der Darlehensnehmer hielt den Zinssatz für überhöht, weil der Darlehensvertrag keine Angaben über... Lesen Sie mehr
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