die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungsausfallschaden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2024
- 26 U 39/22 -
Entschädigungssatz nach Schwacke-Liste für älteres Auto um eine Gruppe herabzustufen
Anspruch Nutzungsausfallentschädigung auf Grund Eigentumsverletzung
Verbringt ein Dritter das Fahrzeug eines anderen hinter ein Hoftor, zu dem der Eigentümer keinen Schlüssel hat, liegt eine Eigentumsverletzung vor. Bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug ist der Entschädigungssatz nach der sog. Schwacke-Liste bei Personenkraftwagen, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe herabzustufen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Die Klägerin begehrt Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung ihres Fahrzeugs. Die Klägerin ist mit dem Vater des Beklagten befreundet. Während eines Krankenhausaufenthaltes des Vaters des Beklagten kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Zu diesem Zeitpunkt war das klägerische Fahrzeug auf einem Stellplatz vor dem Hof des im Gemeinschaftseigentum des Beklagten und seines Vaters stehenden Anwesens geparkt. Schlüssel befanden sich unter anderem in der Wohnung des Vaters des Beklagten. Der Beklagte fuhr das Fahrzeug auf den Hof des Anwesens, sicherte das Hoftor mit einem Schlüssel, zu dem die Klägerin keinen Schlüssel besaß... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2023
- 15 O 182/22 -
Nutzungsausfallschaden von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche wegen mangelhafter Arbeiten
Bereinigung der ortsüblichen Vergleichsmiete von Gewinnanteil eines Vermieters
Ist aufgrund mangelhafter Arbeiten die Dusche nicht benutzbar, so rechtfertigt dies einen Nutzungsausfallschaden in Höhe von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist von dem Gewinnanteil eines Vermieters zu bereinigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 sollten beauftragte Umbauarbeiten an einem Wohnhaus im Saarland beendet sein. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt unter anderem das Badezimmer noch nicht fertig. Neben dem WC und dem Waschtisch fehlte die Dusche. Die Hauseigentümerin klagte aufgrund dessen unter anderem auf Zahlung eines Nutzungsausfallschadens.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2021
- 1 U 77/20 -
Nutzungsausfallentschädigung: Verzögerte Reparatur des unfallbeschädigten Pkw wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen geht zu Lasten des Unfallverursachers
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht wegen unterlassener Nachforschung zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen
Beansprucht ein Unfallgeschädigter Nutzungsausfallentschädigung und kommt es wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen zu einer Verzögerung der Reparatur seines unfallbeschädigten Pkw, so geht dies zu Lasten des Unfallverursachers. Es stellt keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn es der Unfallgeschädigte unterlässt, bei anderen Werkstätten nach der Verfügbarkeit der Ersatzteile zu forschen oder den Pkw teilweise zu reparieren. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2018 kam es an einer Kreuzung in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen wegen eines Rotlichtverstoßes zwischen zwei Fahrzeugen zu einer Kollision. Das Fahrzeug der Unfallgeschädigten musste in der Folgezeit wegen der Unfallschäden repariert werden. Wegen Schwierigkeiten bei der Lieferung des neuen Airbag-Moduls für die Beifahrerseite... Lesen Sie mehr
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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2017
- 13 S 97/17 -
Nutzungsausfallentschädigung auch für Dauer einer Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei fehlgeschlagener Erstbeschaffung
Fehlschlag der Erstbeschaffung darf vom Umfallgeschädigten nicht verschuldet sein
Einen Unfallgeschädigtem steht auch für die Dauer der Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn die Erstbeschaffung wegen eines nicht vom Unfallgeschädigtem zu verschuldeten Umstands fehlgeschlagen ist. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines am 15.08.2016 ereigneten Verkehrsunfalls Nutzungsausfallentschädigung vom alleinigen Unfallverursacher. Das Fahrzeug des Unfallgeschädigtem wurde erheblich beschädigt. Der Geschädigte entschied sich daher zum Verkauf des verunfallten Fahrzeugs und zum Kauf eines Ersatzfahrzeug. Dies gelang ihm erst am 15.09.2016. Hintergrund... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013
- 13 U 102/13 -
Kein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls nach Rückgabe eines mangelhaften Rennrads
Ständige Verfügbarkeit für eigenwirtschaftliche Lebensgestaltung Voraussetzung für Nutzungsausfallersatz
Ein Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls im Falle der Rückgabe eines ausschließlich zu sportlichen Aktivitäten genutzten mangelhaften Rennrads. Denn ein solcher Anspruch setzt die ständige Verfügbarkeit der Sache für die eigenwirtschaftliche Lebensgestaltung voraus. Die Sache muss von zentraler Bedeutung sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Käufer nach Rückgabe des mangelhaften Rennrads Anspruch auf Nutzungsausfallersatz hat, wenn er das Rennrad ausschließlich zu sportlichen Zwecken nutzen wollte. Das Landgericht Heilbronn verneinte dies. Nunmehr musste sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit der Frage beschäftigen.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Lübeck, Urteil vom 08.07.2011
- 1 S 16/11 -
Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall auch für Fahrrad möglich
Bestehen eines Nutzungswillens und einer Nutzungsmöglichkeit erforderlich
Wird im Rahmen eines Verkehrsunfalls das Fahrrad beschädigt, so besteht für die Zeit des Nutzungsausfalls ein Anspruch auf Entschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte unter anderem eine Nutzungsausfallentschädigung aufgrund eines vom Beklagten verursachten Verkehrsunfalls. Das Fahrrad des Klägers war im Rahmen des Unfalls beschädigt worden, so dass eine Nutzung nicht mehr möglich war. Es dauerte 35 Tage bis zur Lieferung eines neuen Fahrrads. Der Kläger war in der Lage nach dem Unfall... Lesen Sie mehr