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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungszinsen“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.06.2024
- C-221/22 P -
Telekom gewinnt Zinsstreit gegen EU-Kommission
Telekom stehen Zinsen auf zu Unrecht verhängte Geldbuße zu
Wenn die EU-Kommission gegen ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängte Geldbuße für nichtig erklären oder herabsetzen, muss die Kommission nicht nur die vom Unternehmen vorläufig gezahlte Geldbuße ganz oder teilweise zurückerstatten, sondern auch Zinsen für den Zeitraum von der vorläufigen Zahlung dieser Geldbuße bis zu ihrer Rückerstattung zahlen. Es handelt sich dabei nicht um „Verzugszinsen“, sondern um Zinsen, mit denen das Unternehmen für die Vorenthaltung der Nutzung des fraglichen Betrags pauschal entschädigt werden soll.
Im Oktober 2014 verhängte die Europäische Kommission gegen die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße von ca. 31 Mio. Euro wegen des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste. Die Deutsche Telekom erhob gegen diesen Beschluss Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union, zahlte die Geldbuße im. Januar 2015 aber vorläufig. Das Gericht gab dieser Klage teilweise statt und setzte die Geldbuße um ca. 12 Mio. Euro herab. Daraufhin erstattete die Kommission der Deutschen Telekom diesen Betrag im Februar 2019 zurück. In der Folge forderte die Deutsche Telekom die Kommission auf, ihr... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.1998
- XI ZR 79/97 -
BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen
Nachteil der fehlenden Nutzung eines herausgabepflichtigen Geldbetrags durch Anspruch auf Nutzungszinsen ausgeglichen
Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Maschinenbauingenieur und einer Bank zu einem Rechtsstreit aufgrund unwirksamer Geschäfte mit Devisenoptionsscheinen. Nachdem das Landgericht und das Kammergericht Berlin dem Maschinenbauingenieur einen Anspruch auf Erstattung seines Kaufpreises in Höhe von ca. 119.135 DM zu erkannten, ging es ihm in der Revisionsinstanz vor dem Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr
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