die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberverwaltungsgericht Saarland“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 01.02.2021
- 2 B 379/20 -
Mangelnde Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt rechtfertigt allein kein Widerruf der Erlaubnis zur Kindestagespflege
Widerruf der Erlaubnis nach Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft einer Tagesmutter mit dem Jugendamt rechtfertigt für sich genommen keinen Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Daher kann auf die Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle kein Widerruf gestützt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurde einer Tagesmutter mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Die seit über 25 Jahren selbständig tätige Tagesmutter hatte sich nämlich geweigert, bei einem unangekündigten Besuch mehrerer Jugendamtsmitarbeiter diesen Zutritt zur Pflegestelle zu gewähren bis nicht ihr Anwalt vor Ort war. Das Jugendamt wollte die Eignung der Tagesmutter zur Durchführung der Kindertagespflege überprüfen. Die Tagesmutter beantragte beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen den Widerruf der Erlaubnis Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 20.01.2021
- 2 B 7/21 -
Regelung der Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt
Corona-Verordnung ist nicht hinreichend bestimmt formuliert
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss den § 6 Abs. 1 der aktuellen Corona-Verordnung (VO-CP) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht.
In § 6 Abs. 1 VO-CP ist geregelt, dass private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt werden. Die Antragstellerin des Normenkontrolleilverfahrens sieht sich dadurch gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen bzw. Besuch von diesen zu empfangen.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 19.11.2020
- 2 B 350/20 -
Beschwerde von Kreistagsmitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen des Kreistags erfolgreich
Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Gremien des Kreistags Saarlouis
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat der Beschwerde von zwei Mitgliedern des Kreistags (Antragsteller) gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 17.11.2020 stattgegeben und den Landrat des Landkreises Saarlouis (Antragsgegner) vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Antragsteller in den Gremien des Kreistags an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts besteht - derzeit - keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) während der Sitzungen.Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 17.11.2020
- 2 B 337/20 und 2 b 340/20 -
Eilanträge gegen Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich
Betriebsschließung von Massagepraxen und Kosmetikstudios voraussichtlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 17.11.2020 den Anträgen von Betreibern von Massage-Praxen und Kosmetikstudios gegen die Betriebsuntersagung in § 7 Abs. 4 Satz 1 der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stattgegeben. Die einschlägige Regelung in § 7 Abs. 4 der Rechtsverordnung untersagt die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen und ähnlichen Betrieben erfolgt. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausgenommen. Der Betrieb von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios ist im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte weiterhin zulässig.
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die generelle Untersagung des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen sei mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit nicht vereinbar. Auch liege ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, soweit Friseurbetriebe geöffnet bleiben dürften. Der Betrieb unter den vorgegebenen Hygieneanforderungen stelle ein milderes,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 10.11.2020
- 2 B 308/20 -
Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge mehrerer Fitnessstudios gegen Corona-Verordnung ab
Fitnessstudios bleiben auch weiterhin geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios im Saarland auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 5 Satz 1 der aktuellen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020, soweit die Vorschrift Fitnessstudios betrifft, zurückgewiesen. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 der Rechtsverordnung sind Institutionen und Einrichtungen, soweit sie der Freizeitgestaltung dienen, wie u.a. der Betrieb von Messen, Kinos, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbädern, Clubs und Diskotheken, Spielhallen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, zu schließen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Anträge der Fitnessstudiobetreiber auf vorläufige Außervollzugsetzung dieser Vorschrift mit der Begründung zurückgewiesen, Ziel der ergriffenen Maßnahmen sei es, den derzeit zu verzeichnenden exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens auf eine wieder nachverfolgbare Größe zu senken, um so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 28.10.2020
- 2 B 296/20 -
OVG Saarlouis setzt Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten außer Vollzug
Vorverlegung der Sperrstunde stellt Eingriff in grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 28.10.2020, den § 3 Abs. 1 der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis St. Wendel vom 18.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Untersagung des Betriebs eines Gaststättengewerbes in der Zeit von 23 bis 1 Uhr des jeweiligen Folgetages angeordnet wird.
Der Betreiber einer Gaststätte in St. Wendel hat sich mit einem Normenkontrollantrag in der Hauptsache (Aktenzeichen 2 C 295/20) und zugleich mit einem Eilverfahren gegen die Vorverlegung der Sperrstunde gewendet. Er hat im Wesentlichen geltend gemacht, da den Gaststättenbetreibern bereits eine Vielzahl von Schutz- und Hygienevorgaben einschließlich eines Alkoholausschankverbots ab... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 30.06.2020
- 2 C 252/19 -
OVG kippt Sperrbezirksverordnung in der Saarbrückener Innenstadt
Verordnung über das Verbot von Prostitution in bestimmten Gebieten von Saarbrücken teilweise unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil dem Normenkontrollantrag des Betreibers einer Prostitutionsstätte gegen die von der Landeshauptstadt Saarbrücken Anfang 2019 erlassene Verordnung über das Verbot der Prostitution auf ihrem Gebiet entsprochen und diese teilweise für unwirksam erklärt, soweit hiervon der Betrieb von Prostitutionsstätten in einem eigens festgelegten Sperrbezirk verboten wird.
Im zugrunde liegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass nach den Unterlagen nicht für alle Bereiche des weit gefassten, die gesamte Innenstadt der Landeshauptstadt erfassenden Sperrbezirks die für derartige Regelungen nach der einschlägigen Ermächtigung in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 EGStGB notwendige Erforderlichkeit zum Schutz der Jugend und des "öffentlichen Anstands" festgestellt... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 24.04.2020
- 2 B 122/20 -
Keine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordnung für Galeria Karstadt Kaufhof
Corona-Pandemie rechtfertigt Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 24. April 2020 (Az. 2 B 122/20) einen Antrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auf vorläufige Außervollzugsetzung der Corona-Verordnung zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH wollte in dem Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung des § 5 Abs. 4 und 5 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der geänderten Fassung vom 17.04.2020 erreichen. Dieser Paragraf untersagt die Öffnung von Ladenlokalen jeder Art mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche. Ausgenommen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 22.04.2020
- 2 B 128/20, 2 B 130/20 -
Keine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordnung für Gastronomie-Betreiber
Zeitweise Untersagung des Gaststättenbetriebs rechtmäßig
Eine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordung für Gastronomiebetreiber kommt nicht in Betracht. Die zeitweise Untersagung des Gaststättenbetriebs ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlands entschieden.
Die Antragstellerinnen betreiben bundesweit die sog. "Innengastronomie" in Kaufhäusern. Sie beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung des § 5 Abs. 1 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die genannte Vorschrift untersagt befristet bis zum 3.5.2020 allgemein den Betrieb von Gaststätten und Gastronomien. Die Antragstellerinnen machten eine ihnen drohende... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 10.11.2015
- 2 B 169/15 -
Genehmigungsfähigkeit einer als bordellähnlicher Betrieb zu wertendenen gewerblichen Zimmervermietung im "Kerngebiet"
Bordelle und bordellartige Betriebe sind als Gewerbetriebe zu qualifizieren
Eine als bordellähnlicher Betrieb zu wertende gewerbliche Zimmervermietung ist in einem Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) grundsätzlich genehmigungsfähig. Ein Bordell oder bordellartiger Betrieb ist als Gewerbebetreib und nicht als Vergnügungsstätte zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarland hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Hauseigentümer im Januar 2015 untersagt, die ehemaligen Wohn- und Geschäftsräume im Obergeschoss seines Hauses als gewerbliche Zimmervermietung im Sinne eines bordellähnlichen Betriebes zu nutzen. Denn es fehlte an der erforderlichen Genehmigung. Zudem erachtete die zuständige Behörde die Nutzung für nicht genehmigungsfähig. Das Haus lag in... Lesen Sie mehr