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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Preisnebenabsprache“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.11.2022
- 2-25 O 228/21 -

Klauseln über Verwahrentgelte für Spareinlagen unwirksam

Klauseln stellen Preisnebenabreden dar

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg e.V.. Sie beanstandete Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. dem Preisaushang der Commerzbank AG, die ein Entgelt von 0,5 % p.a. auf Einlagen in Sparkonten vorsahen. Neukunden hatten das Entgelt oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro zu zahlen. Für Bestandskunden waren je nach Dauer der Geschäftsbeziehungen höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Seit Juli 2022 erhebt die Bank keine Verwahrentgelte mehr.Die auf Bankenrecht spezialisierte 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in ihrem verkündeten Urteil fest: „Die Klauseln sind... Lesen Sie mehr