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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Public Viewing“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2014
- 1 B 10544/14.OVG -

Public Viewing der WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft auf Vereinsheim-Parkplatz bleibt erlaubt

Eilantrag eines Anwohners gegen die Ausnahmegenehmigung bleibt auch vor dem Ober­verwaltungs­gericht erfolglos

Die öffentliche Direktübertragung - Public Viewing - von maximal sechs Welt­meister­schafts­spielen der deutschen Fuß­ball­national­mannschaft auf einem Vereinsheim-Parkplatz in Ingelheim bleibt weiterhin erlaubt. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz. Der Eilantrag eines Anwohners gegen die Ausnahmegenehmigung blieb damit erfolglos.

Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz neben einem Sportplatz in Ingelheim stattfinden. Der Antragsteller, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, macht mit seinem gegen die Genehmigung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend, dass das Public Viewing zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen führe.Bereits das Verwaltungsgericht Main ist dieser Auffassung in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2014 nicht gefolgt und lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies seine hiergegen eingelegte Beschwerde zurück.Die öffentliche... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 13.06.2014
- 3 L 658/14.MZ -

Eilantrag eines Anwohners gegen Public Viewing der WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft auf Vereinsheim-Parkplatz erfolglos

VG Trier bejaht öffentliches Interesse allgemein zugänglicher Übertragung der Spiele der deutschen Nationalmannschaft.

Das Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag eines Grund­stücks­eigen­tümers auf Aussetzung des Sofortvollzugs einer immissions­schutz­recht­lichen Ausnahmegenehmigung abgelehnt, mit der die Stadt Ingelheim einem Dritten die öffentliche Direktübertragung (public viewing) von maximal sechs Welt­meister­schafts­spielen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft erlaubt hat. Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz stattfinden, der neben einem Sportplatz in Ingelheim liegt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, machte vor allem geltend, dass das public viewing infolge der Vorbelastung seines Grundstücks durch die Nutzung des Sportplatzes und des angrenzenden Vereinsheims zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führe.Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier lehnten den Antrag jedoch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 28.05.2012
- 8 U 1030/11 -

Treppe zum Wasser warnt vor sich selbst – Fußgänger muss mit nassen Stufen rechnen

OLG verneint Anspruch auf Schadensersatz für verletzte Strandbar-Besucherin

Der Betreiber einer Strandbar ist nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Besucher auf einer nassen Treppe, die zum angrenzenden Wasser führt (hier der Rhein), ausrutscht, stürzt und sich dabei u.a. das Handgelenk bricht. Ein Besucher muss damit rechnen, dass die unmittelbar in den Fluss führenden Stufen nass sein können. Warnt eine Gefahrenstelle derart eindeutig vor sich selbst, trifft den Betreiber des angrenzenden Gastronomiebetriebes grundsätzlich keine weitergehende Verkehrssicherungspflicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

In dem vom Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens betriebenen Mainzer Rheinstrand befindet sich eine breite Treppe, die sehr gut einsehbar ist und direkt in den Rhein führt. Oberhalb der Treppe hat der Beklagte das Rheinufer mit Sand aufgefüllt und führt dort einen Gastronomiebetrieb. Zum Zeitpunkt des Unfalls bot er zur Fußball-Weltmeisterschaft "public viewing" an. Die Treppe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, sonstiges vom 28.06.2012
- 5 L 580/12.NW -

Aufenthaltsverbot in der Innenstadt für Problemfan: Fußballfan darf doch zum Public-Viewing für EM-Fußballspiel Deutschland gegen Italien

Polizei sprach Aufenthaltsverbot aus, weil der Fan nach einem anderen Fußballspiel in Konflikt mit der Polizei geraten war

Das Verwaltungsgericht Neustadt musste sich heute mit einem polizeilichen Aufenthaltsverbot auseinandersetzen, das gestern von der Polizei gegenüber einem Fußballfan aus Neustadt ausgesprochen worden war.

Der Fan hatte sich am vergangenen Freitag nach dem Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Griechenland an einem Autokorso in Neustadt beteiligt und war dabei in Konflikt mit Polizeibeamten geraten.Weil die Polizei befürchtete, dass der Fußballfan während und nach dem heute Abend stattfindenden Halbfinalspiel der Euro 2012 zwischen Deutschland und Italien Straftaten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2010
- I-9 U 44/10 -

OLG Hamm: Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" haftet für mangelnde Sicherheit

Veranstalterin verletzte ihre Verkehrssicherungspflichten durch das nicht ausreichende Sichern der Tribüne

Ein Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Im hiesigen Fall zeigte die Beklagte, eine Event-GmbH, während der Fußballweltmeisterschaft 2006 im Rahmen eines "Public-Viewing-Events" Länderspiele und errichtete hierzu mit ordnungsbehördlicher Genehmigung eine dreistöckige Sitztribüne, die nicht mit Geländern abgesichert wurde.Aus dem Stand stürzte der Kläger gemeinsam mit einem anderen Zuschauer aus 80 cm Höhe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.06.2006
- 1 L 475/06 -

Public Viewing in Münster kann stattfinden - Gericht weist Eilantrag ab

Eigene, subjektive Rechte des Antragstellers werden bei öffentlicher Übertragung am Hafen nicht verletzt

Einem Fußballfest am Hafen steht wohl nichts mehr entgegen - eine entsprechende Leistung der deutschen Mannschaft vorausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Münster hat den Antrag der "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen" zurückgewiesen, der Stadt Münster und deren Firma "Münster Marketing" per einstweiliger Anordnung zu untersagen, das Viertelfinalspiel der deutschen Mannschaft gegen Argentinien am Hafenplatz zu übertragen.

Zur Begründung verweist das Gericht zunächst darauf, dass die "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen", die weder juristische Person noch Vereinigung sei, schon gar nicht die Berechtigung habe, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen. Aber auch der als ihr Vertreter auftretende Münsteraner könne nicht verlangen, dass die öffentliche Übertragung des Fußball-Weltmeisterschaftsspiels... Lesen Sie mehr