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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Quotenvorrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2017
- VI ZR 90/17 -
BGH: Beauftragung eines Rechtsanwalts für Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber Kaskoversicherung nicht erforderlich
Keine Erforderlichkeit bei möglicher Berücksichtigung eines Quotenvorrechts des Geschädigten bei späterer Schadensregulierung
Für die Anmeldung eines Schadensfalls gegenüber der Kaskoversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht daher grundsätzlich nicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei der späteren Schadensregulierung ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2012 zu einem Frontalzusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen. Beide Fahrzeugführer hatten gleichermaßen den Unfall verschuldet. Einer der Fahrzeugführer beauftragte einen Rechtsanwalt unter anderem mit der Abwicklung des Schadensfalls gegenüber seiner Kaskoversicherung. Die Tätigkeit des Anwalts beschränkte sich lediglich in der Anmeldung des Schadensfalls. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte der Fahrzeugführer von der Gegenseite gemäß seines Mitverschuldenanteils zur Hälfte ersetzt. Da sich diese weigerte, erhob der Fahrzeugführer Klage.... Lesen Sie mehr
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