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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentenwert (Ost)“ veröffentlicht wurden
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.05.2022
- L 4 R 284/20N -
Sonderregelungen zum Rentenwert (Ost) auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Ungleichbehandlung wegen noch nicht hergestellten einheitlichen Einkommensverhältnissen im Beitrittsgebiet gerechtfertigt
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Der Kläger ist Rentner und rügte die Sonderbewertungsvorschriften für das Beitrittsgebiet, die u. a. einen Rentenwert (Ost) vorsehen. Der aktuelle Rentenwert ist der Bestandteil der Rentenformel, der das Rentenniveau dynamisch in der Nähe des Entgelts der beitragszahlenden aktiven Versicherten hält. Er wird zum 1. Juli jeden Jahres u.a. in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst. Für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet tritt an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (zum 1. Juli 2019 33,05 Euro) der „aktuelle Rentenwert (Ost)“, der ab dem 1. Juli 2019 96,5 % des aktuellen Rentenwerts betrug (31,89 Euro). ... Lesen Sie mehr
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