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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rosenstrauch“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2013
- 12 U 12/13 -

Tod durch Dornenstich beim Rosenschneiden ist versicherter Unfall

Leistungspflicht der Versicherung kann trotz "Infektionsklausel" nicht ausgeschlossen werden

Der Tod eines Versicherungs­nehmers durch einen Dornenstich beim Rosenschneiden kann ein versicherter Unfall sein. Und zwar auch dann, wenn die Versicherungs­bedingungen die Zahlung von Leistungen bei Infektionen in bestimmten Fällen verneinen. Es ist dann Sache der Versicherung das Vorliegen von Leistungs­ausschlüssen zu beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtd Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Ehemann der Klägerin bei der Beklagten unter anderem eine Versicherung für den Fall des Unfalltodes mit einer garantierten Leistung von 15.000 Euro abgeschlossen. Die Klägerin ist Bezugsberechtigte der Versicherung. Der Ehemann der Klägerin verletzte sich beim Schneiden von Rosenstöcken im September 2010 am linken Mittelfinger durch einen Rosendorn. Wegen dieser Verletzung wurde er zunächst stationär behandelt, da eine Infektion mit Staphylococcus aureus festgestellt worden war. Aufgrund dieser Infektion musste der linke Mittelfinger teilweise amputiert werden. Nach einer weiteren Verschlechterung seines... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2005
- 30 C 1918/05-24 -

Postbote bekommt kein Schmerzensgeld für Verletzung an Dornensträuchern

Grundstückseigentümer haftet nicht - Postbote muss Dornensträuchern ausweichen und selbst acht geben

Postboten, die sich bei der Zustellung von Briefen an auf einem Grundstück stehenden Rosenstrauch verletzen, sind selbst Schuld. Sie können kein Schmerzensgeld vom Grundstückeigentümer verlangen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Postbote sich an den Dornen eines weit in den Bürgersteig ragenden Zweiges eines Rosenstrauches verletzt. Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main forderte er 1.000,- Euro Schmerzensgeld. Seine Begründung: Der Grundstückseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er die Rosen nicht beschnitt.Das Gericht... Lesen Sie mehr