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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.09.2005
- 30 C 1918/05-24 -
Postbote bekommt kein Schmerzensgeld für Verletzung an Dornensträuchern
Grundstückseigentümer haftet nicht - Postbote muss Dornensträuchern ausweichen und selbst acht geben
Postboten, die sich bei der Zustellung von Briefen an auf einem Grundstück stehenden Rosenstrauch verletzen, sind selbst Schuld. Sie können kein Schmerzensgeld vom Grundstückeigentümer verlangen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein
Richter: Fußgänger müssen immer auf den Weg achten und Gefahrenstellen ausweichen
Das Gericht wies die Klage ab. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9301
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