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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Samsung Galaxy S“ veröffentlicht wurden

Landgericht Koblenz, Urteil vom 30.10.2012
- 1 HK O 177/11 -

All-Net-Flat: Landgericht Koblenz zu irreführender Preiswerbung eines Telekommunikationsanbieters

Fernsehwerbung "All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,- Euro dazu bestellen" ist irreführend

Die Preiswerbung eines Telekommunikationsanbieters, der in einem Fernsehspot und im Internet für die Buchung einer All-Net-Flat zum Preis von 29,99 Euro inklusive eines SAMSUNG Galaxy S Handys für "0,- €" neben einen durchgestrichenen Preis von 39,99 Euro warb, ist irreführend und somit unzulässig. Dies entschied das Landgericht Koblenz.

In dem zugrunde liegenden Fall warb das Telekommunikationsunternehmen im Fernsehen und im Internet für die Buchung einer All-Net-Flat zum Preis von 29,99 Euro neben einem durchgestrichenen Preis von 39,99 Euro. Gleichzeitig wurde das SAMSUNG Galaxy S gezeigt mit der Preisangabe: "0,-", hierzu führte der Werbefilm u. a. aus:"Unbegrenzt im Internet surfen. Kostenlos ins deutsche Festnetz und in alle Handy-Netze telefonieren. Das ganze in bester D-Netz-Qualität. Entweder mit eigenem Handy oder das SAMSUNG Galaxy S für 0,- € dazu bestellen. Nur bei ... .de".Diejenigen, die den Tarif mit Smartphone für 0,- € buchen... Lesen Sie mehr