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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schnaps-Pralinen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2024
- 907 Cs 515 Js 19563/24 -
Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen?
AG glaubt Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen nicht und verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr
Kann man einem Angeklagten glauben, der seine Fahruntüchtigkeit damit erklärt, dass er ein paar Schnaps-Pralinen gegessen habe? Das Amtsgericht Frankfurt hat dies in einem Fall abgelehnt, in welchem der Angeklagte zudem behauptete, nichts von dem alkoholischen Inhalt der Pralinen bemerkt zu haben.
Der Angeklagte fuhr im Januar 2024 gegen drei Uhr morgens mit seinen Pkw durch Hofheim am Taunus. Er hatte dabei eine Blutalkoholkonzentration von 1,32 ‰. Dadurch war er nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug mit der im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit zu führen.Seine Fahruntüchtigkeit, so das Amtsgericht, habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Das AG belegte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Der Angeklagte hatte angegeben, dass er nach einem Saunabesuch unterzuckert in seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz eingeschlafen... Lesen Sie mehr
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