die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schweigepflichtentbindung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.01.2021
- StB 43/20, StB 44/20 und StB 48/20 -
Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem Wirecard-Untersuchungsausschuss wirksam
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Wirtschaftsprüfer
Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass die drei Wirtschaftsprüfer, die im Wirecard-Untersuchungsausschuss Ihre Aussage verweigerten, das Ordnungsgeld mangels Verschulden nicht zahlen müssen.
Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ("Wirecard-Untersuchungsausschuss") verhängte gegen drei Zeugen ein Ordnungsgeld. Diese hatten ihr Zeugnis vor dem Untersuchungsausschuss zu den Komplex "Wirecard" betreffenden Fragen mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht; für eine Entbindung hiervon reichten die Erklärungen des Insolvenzverwalters und des aktuellen Vorstandes der Wirecard-AG nicht aus.Der 3. Strafsenat hat die Ordnungsgeldbeschlüsse aufgehoben. Er hat entschieden, dass in der Sache zwar ausreichende Entbindungserklärungen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.10.2018
- 13 U 1223/15 -
Erforschung des Erblasserwillens: Bestehende anwaltliche Schweigepflicht nur bei Angabe nachvollziehbarer Gründe
Bei fehlendem ausdrücklichem Willen muss auf mutmaßlichen Willen des Erblassers abgestellt werden
Ein Rechtsanwalt kann zur Erforschung des Erblasserwillens von seiner Schweigepflicht entbunden sein. Fehlt es an einem ausdrücklichen Willen des Erblassers, ist auf seinen mutmaßlichen Willen abzustellen. Beruft sich ein Rechtsanwalt auf die Schweigepflicht, muss er nachvollziehbar begründen, warum dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht München im Jahr 2018 im Rahmen einer erbrechtlichen Streitigkeit über das Zeugnisverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts entscheiden. Der Rechtsanwalt hatte den Erblasser bei der Erstellung eines eigenhändigen Testaments beraten. Da der Inhalt des Testaments auslegungsbedürftig war, sollte der Anwalt bei der Erforschung des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.05.2018
- 2 Wx 202/18 -
Notwendige Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers begründet Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht
Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers
Steht die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage, so entspricht es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste in einem Nachlassverfahren im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Bonn geklärt werden, ob die Erblasserin testierfähig war und somit das vorhandene Testament wirksam war oder nicht. Zur Testierfähigkeit sollte der Arzt der Erblasserin Auskunft geben. Dieser berief sich aber auf seine ärztliche Schweigepflicht und verweigerte daher eine Aussage. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2014
- 12 W 37/14 -
Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen: Keine mutmaßliche Entbindung des Hausarztes von seiner Schweigepflicht nach Tod der versicherten Person
Hausarzt kann sich auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Anfechtung einer Risikolebensversicherung aufgrund falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen, kann sich der Hausarzt des versicherten Verstorbenen auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) stützen. Von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht durch den Verstorbenen ist nicht auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2003 schloss ein Ehepaar eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ab. Nach dem Tod des versicherten Ehemanns im Januar 2010 beanspruchte der Sohn als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme. Dem trat die Versicherung mit der Behauptung entgegen, dass die Eltern bei Antragsstellung Gesundheitsfragen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.07.2013
- 1 BvR 3167/08 -
Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht
Versicherte müssen Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung bei Schweigepflichtsentbindungen haben
Eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Soweit keine gesetzlichen Regelungen über die informationelle Selbstbestimmung greifen, kann es zur Gewährleistung eines schonenden Ausgleichs der verschiedenen Grundrechtspositionen geboten sein, zum Beispiel durch eine verfahrensrechtliche Lösung im Dialog zwischen Versichertem und Versicherer die zur Abwicklung des Versicherungsfalls erforderlichen Daten zu ermitteln. Die Anforderungen an diesen Dialog festzulegen und ihn auszugestalten, zählt zu den Aufgaben der Zivilgerichte. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall schloss die Beschwerdeführerin mit der Beklagten des Ausgangsverfahrens, einem Versicherungsunternehmen, einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach deren Tarifbedingungen hatte der Versicherte bei der Beantragung von Versicherungsleistungen unter anderem behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten sowie Pflegepersonen,... Lesen Sie mehr