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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.10.2018
- 13 U 1223/15 -
Erforschung des Erblasserwillens: Bestehende anwaltliche Schweigepflicht nur bei Angabe nachvollziehbarer Gründe
Bei fehlendem ausdrücklichem Willen muss auf mutmaßlichen Willen des Erblassers abgestellt werden
Ein Rechtsanwalt kann zur Erforschung des Erblasserwillens von seiner Schweigepflicht entbunden sein. Fehlt es an einem ausdrücklichen Willen des Erblassers, ist auf seinen mutmaßlichen Willen abzustellen. Beruft sich ein Rechtsanwalt auf die Schweigepflicht, muss er nachvollziehbar begründen, warum dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Oberlandesgericht München im Jahr 2018 im Rahmen einer erbrechtlichen Streitigkeit über das
Zeugnisverweigerungsrecht wegen anwaltlicher Schweigepflicht nur bei Angabe nachvollziehbarer Gründe
Das Oberlandesgericht München führte zum Fall zunächst aus, dass die anwaltliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil
[Aktenzeichen: 40 O 5267/14]
Jahrgang: 2019, Seite: 114 ErbR 2019, 114 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 376 FamRZ 2019, 376 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 7 NJW-Spezial 2019, 7 | Zeitschrift: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (NWB)
Jahrgang: 2019, Seite: 472 NWB 2019, 472 | Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Jahrgang: 2019, Seite: 335 ZErb 2019, 335 | Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV)
Jahrgang: 2019, Seite: 35 ZEV 2019, 35
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Dokument-Nr. 28292
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