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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sendezeit“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2017
- 2 B 11451/17.OVG -
Privatsender SAT.1 ist vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
Öffentliches Interesse an Gewährleistung der Meinungsvielfalt hat Vorrang vor ungeschmälerter Ausstrahlung des eigenen privaten Fernsehprogramms durch SAT.1
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig dazu verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Neustadt anhängigen Klageverfahrens wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte ("Drittsendezeiten") in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen.
Die rundfunkrechtliche Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeiten in der Form von sogenannten Fensterprogrammen ergibt sich aus den Regelungen in dem zwischen den Bundesländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag, denen insoweit Gesetzeskraft zukommt. Nach diesem Staatsvertrag wird seit Mitte der 90er Jahre die Genehmigung zur Ausstrahlung eines privaten Fernsehvollprogramms unter anderem davon abhängig gemacht, dass innerhalb dieses Programms bestimmte Zeitanteile unabhängigen Produzenten von Fernsehprogrammen (sogenannte Fensterprogrammveranstalter) eingeräumt werden. Diese Verpflichtung tritt immer dann ein, wenn der Privatsender bei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.04.2015
- 5 K 752/13.NW, 5 K 695/13.NW und 5 K 749/13.NW -
Drittsendezeitlizenzen bei Sat.1 erneut aufgehoben
Vergabeverfahren sowohl im Hinblick auf Ausschreibung als auch auf Auswahlverfahren fehlerhaft
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat aufgrund einer Klage von Sat.1 die Zulassungsentscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2013, in der den beiden Produktionsgesellschaften News & Pictures bzw. DCTP für den Zeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 Lizenzen für sogenannte Drittsendezeiten im Programm der Hauptprogrammveranstalterin Sat.1 erteilt worden waren, erneut als rechtswidrig aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts war das Vergabeverfahren sowohl auf der Verfahrensstufe zwischen Einleitung des Verfahrens und Ausschreibung als auch auf der nachfolgenden Stufe des Auswahlverfahrens fehlerhaft.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die erste Zulassungsentscheidung vom 17. April 2012, die den Lizenzzeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2018 betraf, war vom Verwaltungsgericht Neustadt schon mit Urteilen vom 23. August 2012 aufgehoben worden. Im darauf folgenden "zweiten Durchgang" hatte das Verwaltungsgericht Eilanträgen von Sat.1 und N 24 stattgegeben (5 L 753/13.NW... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.09.2014
- 2 B 10323/14.OVG (v. 23.07.2014) und 2 B 10327/14.OVG -
Drittsendezeiten im Programm von SAT.1 entfallen vorläufig
OVG Rheinland-Pfalz stuft Zulassungsbescheid für Sendezeiten von "News and Pictures" und DCTP insgesamt als rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Entscheidungen im Eilverfahren die durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 (so genannte Drittsendezeiten) an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig erachtet. Das Gericht hat daher die aufschiebende Wirkung der Klagen von Sat.1 und der unterlegenen Mitbewerberin N24 wiederhergestellt. Als Konsequenz dieser Entscheidung entfallen vorläufig – bis zum Abschluss der Klageverfahren – die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1.
Durch den zwischen den Ländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag sind seit mehreren Jahren die Veranstalter von privaten Fernsehprogrammen zur Wahrung der Meinungsvielfalt im Rundfunk verpflichtet, in ihren Hauptprogrammen Sendezeiten für externe Programmanbieter als Fensterprogramme einzuräumen, wenn sie einen bestimmten Zuschaueranteil (10 % je Sender bzw. 20 % je Sendergruppe)... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.07.2014
- 10 ME 99/13 -
RTL ist vorerst nicht zur Ausstrahlung des Fensterprogramms von dctp verpflichtet
Sofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die vom Präsidenten der Niedersächsischen Landesmedienanstalt angeordnete sofortige Zulassung von dctp im Fernsehprogramm von RTL aufgehoben und die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt verpflichtet, erneut - selbst - zu entscheiden, ob die Zulassung von dctp umgehend wirksam, d.h. sofort vollziehbar sein soll. Bis dahin ist RTL nicht verpflichtet, das Fensterprogramm von dctp zu senden.
Der Privatsender RTL ist wegen des hohen Zuschaueranteils ihres Programms verpflichtet, unabhängigen Dritten Sendezeit in Gestalt eines so genannten Fensterprogramms einzuräumen.Die Niedersächsische Landesmedienanstalt schrieb die Vergabe entsprechender Sendezeiten im Umfang von insgesamt 105 Minuten pro Woche für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab Juli 2013 aus.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 27.11.2013
- 7 B 5663/13 -
RTL zeigt weiterhin SPIEGEL-TV und stern-tv
VG Hannover lehnt Eilantrag des Konkurrenten Focus-TV gegen Zuweisung der Sendezeiten ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt getroffene Auswahl von dctp für Sendezeiten im Fernsehprogramm RTL rechtmäßig ist. Der Eilantrag des Konkurrenten Focus TV, der gegen diese Auswahlentscheidung Klage erhoben und in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage begehrt hatte, blieb damit erfolglos.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte Sendezeiten für unabhängige Dritte (so genannte Fensterprogramme) im Fernsehprogramm RTL ausgeschrieben. Eine dieser Sendezeitschienen betraf Zeiträume, die bislang an den Fensterprogrammanbieter dctp vergeben waren (u.a. Sendeplätze für SPIEGEL-TV und stern-tv). Auf diese Ausschreibung hatten sich erneut u.a. dctp und Focus TV beworben.... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.07.2013
- C-234/12 -
Italienische Regelung über Fernsehwerbung grundsätzlich mit Unionsrecht vereinbar
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden
Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine kürzere maximale Sendezeit für Werbung vorsieht als für frei empfangbares Fernsehen, steht grundsätzlich im Einklang mit dem Unionsrecht. Allerdings muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sieht für die Fernsehwerbung Mindestnormen und Kriterien vor, um den Schutz der Interessen der Verbraucher als Zuschauer sicherzustellen. Dazu legt sie für Fernsehwerbespots und Teleshoppingspots eine Beschränkung auf 20 % der Sendezeit pro Stunde fest, lässt aber den Mitgliedstaaten die Befugnis, für Mediendiensteanbieter, die ihrer Rechtshoheit... Lesen Sie mehr
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