die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sozial ungerechtfertigt“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2013
- 2 AZR 809/12 -
Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ausland bei betriebsbedingter Kündigung
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Arbeitnehmer im Ausland weiter zu beschäftigen
Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung - ggf. im Wege der Änderungskündigung - eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers. Der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes ist gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur auf Betriebe anzuwenden, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen. In diesem Sinne muss auch der Betriebsbegriff in § 1 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 KSchG verstanden werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Ob dies der Berücksichtigung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland entgegensteht, falls der Arbeitgeber seinen Betrieb als Ganzen oder einen Betriebsteil unter Wahrung der Identität verlagert, war nicht zu entscheiden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist die Beklagte ein Unternehmen der Textilindustrie mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie unterhält seit geraumer Zeit in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte, in der sie Verbandsstoffe herstellt. Die „Endfertigung“ der Stoffe erfolgte in einem am Sitz der Beklagten gelegenen Betrieb. In diesem war die Klägerin seit 1984 als Textilarbeiterin tätig. Im Juni 2011 beschloss die Beklagte, ihre gesamte Produktion in der tschechischen Betriebsstätte zu konzentrieren. In Deutschland sollte lediglich die Verwaltung nebst „kaufmännischem Bereich“ bestehen bleiben. Mit Blick hierauf erklärte die Beklagte gegenüber den... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.09.2012
- 4 Ca 456/12, 4 Ca 530/12, 4 Ca 531/12, 4 Ca 546/12 -
Arbeitsgericht Saarbrücken erklärt Kündigungen von Schlecker-Mitarbeiterinnen für sozial ungerechtfertigt
Vorgenommene Sozialauswahl war grob fehlerhaft
Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat die Kündigung mehrerer Mitarbeiterinnen der Firma Anton Schlecker e.K. durch den Insolvenzverwalter aufgrund einer groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl für sozial ungerechtfertigt und daher unwirksam erklärt.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls, die langjährig bei dem Insolvenzschuldner, der Firma Anton Schlecker e.K., beschäftigt waren, waren am 28. März 2012 von dem Insolvenzverwalter der Drogeriekette zum 30. Juni 2012 gekündigt worden. Diese Kündigungen gehörten einer ersten Kündigungswelle an, die aufgrund des Entschlusses zur Schließung einzelner Filialen erfolgte.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.05.2013
- 1 BvL 1/08 -
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz verfassungswidrig
Erhebung von Studiengebühren allein bei auswärtig Studierenden verstößt es gegen Teilhaberecht auf freien und gleichen Hochschulzugang
Die in Bremen zwischen dem Wintersemester 2005/2006 und dem Sommersemester 2010 geltende Studiengebührenregelung ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar ergibt sich aus der Verfassung kein grundsätzliches Verbot allgemeiner Studiengebühren, solange sie nicht prohibitiv wirken und sozialverträglich ausgestaltet sind. Jedoch verstößt es gegen das Teilhaberecht auf freien und gleichen Hochschulzugang, wenn allein auswärtige Studierende mit solchen Gebühren belastet werden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In Bremen galt zwischen dem Wintersemester 2005/2006 und dem Sommersemester 2010 eine Studiengebührenregelung, die Studierenden ein Studienguthaben von 14 Semestern zubilligte und sie danach zu Gebühren heranzog. Dies betraf jedoch nur "Landeskinder" mit Wohnung in Bremen. Demgegenüber erhielten Auswärtige ein Studienguthaben von lediglich... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012
- 2 AZR 186/11 -
Besuch pornografischer Internetseiten während der Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Abmahnung ist milderes Mittel
Besucht ein Arbeitnehmer, während er auf der Arbeit ist, Internetseiten mit pornografischem Inhalt, so berechtigt dies nicht zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abmahnung ist als milderes Mittel zu wählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Kläger war Abteilungsleiter bei der Beklagten und besuchte etwa einen Monat lang, während er auf der Arbeit war, Internetseiten mit pornografischem Inhalt. Die Beklagte kündigte aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis fristlos bzw. hilfsweise ordentlich. Sie hatte ihren Mitarbeitern... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011
- 10 Sa 329/11 -
Bankangestellter darf geschäftlich erlangte Kontaktdaten einer Kundin nicht für private Flirt-SMS an Bankkundin nutzen
Missbrauch von Kontaktdaten rechtfertigt Abmahnung, aber keine außerordentliche Kündigung
Verschafft sich ein Bankangestellter Kundendaten und missbraucht diese für private Zwecke wie beispielsweise Flirt-SMS, so kann ihm deshalb nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn berechtigte Gefahr besteht, dass sich das Fehlverhalten in Zukunft wiederholen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Ein Bankangestellter hatte sich die Kontaktdaten einer Kundin besorgt und ihr private SMS-Nachrichten geschrieben. Da sich die Frau durch dieses Verhalten belästigt gefühlt und bei dem Vorgesetzten des Mannes beschwert hatte, sprach der Arbeitgeber seinem Angestellten wegen missbräuchlicher Verwendung von Bankdaten für private Zwecke sowie ruf- und geschäftsschädigenden Verhaltens die... Lesen Sie mehr