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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sprachunterricht“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2018
- S 155 AS 7716/15 -

Hartz IV: Kein Teilhabe-Zuschuss für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht

Vermittlung der arabischen Sprache und des islamischen Religions­unterrichts dient nicht Integration in bestehende Vereins- und Gemeinschafts­strukturen

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht haben. Dies gilt für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion. Derartige Angebote dienen nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Auch der Umstand, dass Unterricht in Gruppen stattfindet, genügt nicht dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschafts­strukturen zu integrieren.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 5, 6, 8, 10 und 11 Jahre alten Kläger aus Berlin-Kreuzberg nahmen zwischen 2014 und 2016 am Arabischunterricht für Muttersprachler und Islamunterricht der C gGmbH teil. Hierfür hatten sie neben einer einmaligen Anmeldegebühr von 10 Euro jeweils monatliche Gebühren zwischen 10 und 25 Euro zu entrichten. Beim beklagten Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, von dem sie auch Sozialgeld bezogen, beantragten sie hierfür Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Das Jobcenter lehnte die Anträge ab. Seiner Auffassung nach handelt es sich nicht um anerkennungsfähige Kosten. Die Vermittlung der arabischen... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.02.2017
- III R 3/16 -

BFH: Anspruch auf Kindergeld bei Teilnahme an Studienprogramm im Ausland mit Unterricht in fremder Sprache

Berufsausbildung zum Erwerb von Sprachfertigkeiten begründet Anspruch auf Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das volljährige, aber noch nicht 25 Jahre alte Kind für einen Beruf ausgebildet wird (vgl. § 32 Abs. 4 Nr. 2a des Ein­kommens­steuer­gesetzes - EStG). Zur Berufsausbildung gehört grundsätzlich der Erwerb von Sprachfertigkeiten. Daher ist die Teilnahme an einem Studienprogramm im Ausland, das einen fortlaufenden theoretisch-systematischen Unterricht in fremder Sprache umfasst, als Berufsausbildung zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 18-jähriger Abiturient nahm zwischen September 2014 bis Oktober 2015 an einem internationalen missionarischen Trainingsprogramm in den USA teil. Das Programm wurde von einer Organisation veranstaltet, welches sich als internationale Bewegung junger Christen verstand. Das Programm umfasste Unterricht und Lernkontrollen zum christlichen... Lesen Sie mehr