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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stuhl“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.11.2020
- 1 Ss 166/20 -
Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug dar
Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch in besonders schweren Fall
Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verletzungsabsicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines Länderspiels zwischen der deutschen und niederländischen Nationalmannschaft im Jahr 2018 kam es in der Innenstadt von Amsterdam zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung der Fans. Dabei warf einer der deutschen Fans insgesamt drei metallene Caféstühle in Richtung der niederländischen Fans. Verletzt wurde dabei niemand. Der deutsche Fan wurde wegen des Vorfalls vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück bestätigte das Urteil. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.04.1995
- 207 C 587/94 -
Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe trotz Zurücklassens von Lampe, Stuhl, Regalbrettern, Taschen mit Wäsche und Wachmaschine
Vornahme der Wohnungsräumung durch Vermieter unverzüglich und ohne großen Aufwand
Lässt ein Mieter eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine in der Wohnung zurück, liegt dennoch eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vor. Denn der Vermieter kann die Gegenstände unverzüglich und ohne großen Aufwand aus der Wohnung schaffen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Rechtsstreits über den Kautionsrückzahlungsanspruch einer Wohnungsmieterin vor dem Amtsgericht Köln im Jahr 1994 Streit darüber, ob die Mieterin die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben hatte. Die Vermieterin verneinte dies und verwies auf zurückgelassene Gegenstände. So hatte die Mieterin in der Wohnung eine Lampe, einen Stuhl,... Lesen Sie mehr
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 13.11.2015
- 10 O 1311/15 -
Vorschädigung nicht erkennbar: Restaurantgast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Zusammenbruch eines Stuhls
Bei Unglück kann Schädiger nicht immer schuldhaftes Verhalten zugeschrieben werden
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Gast, dessen Stuhl im Restaurant zusammenbricht, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Schmerzensgeld, wenn weder für den Gast noch für den Gaststättenbetreiber eine Vorschädigung des Stuhles erkennbar war.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. Mai 2015 gegen 8.30 Uhr suchte der Kläger mit seiner Ehefrau die Gaststätte des Beklagten auf, um dort zu frühstücken. Als er sich auf einen Stuhl hinsetzen wollte, stürzte er mit dem Stuhl und verletzte sich. Nach Auffassung des Klägers war die Ursache des Sturzes ein Defekt des Stuhles, womit der Gast nicht hätte rechnen müssen. Der... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2011
- V R 35/08 , VR 18/10 -
Im Stehen essen wird billiger: Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
Für ermäßigten Steuersatz ist entscheidend, ob einfach zubereitete Speisen im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden
Der Bundesfinanzhof musste zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenlieferungen (Steuersatz 7 %) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19 %) Stellung nehmen. Künftig ist dabei hinsichtlich der Frage, ob ein ermäßigter Steuersatz oder ein Regelsteuersatz vorliegt, ob so genannte "einfach zubereitete Speisen" im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden.
Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs beruhen auf einem neuen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das aufgrund von Vorlagen des Bundesfinanzhofs ergangen ist.Nach dem Urteil liegt eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Essenslieferung vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen ( wie z.B. Bratwürste oder Pommes Frites oder ähnlich standardisiert zubereitete... Lesen Sie mehr
Landgericht Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010
- 2 T 5/10 -
Rollschreibtischstuhl auf Parkettboden - Haftpflichtversicherung des Mieters muss Schäden in Mietwohnung ersetzen
Bürostühle mit Rollen beschädigen Fußboden aus Echtholzparkett - Vermieter kann Beseitigung der Schäden verlangen
Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhls in einer mit Echtholzparkett ausgelegten Wohnung gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Ein Mieter, der mit einem solchen Stuhl das Parkett beschädigt, muss seinem Vermieter die Schäden ersetzen. Verfügt der Mieter über eine Haftpflichtversicherung, so sind die Parkettschäden vom Versicherungsschutz umfasst. Dies entschied das Landgericht Dortmund.
Ein solcher Schadensfall ist als Mietsachschaden nach den Versicherungsbedingungen von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Denn die Benutzung eines Rollschreibtischstuhls im Wohnbereich ist keine vertragsgemäße, allenfalls überbordende Nutzung im Sinne einer quantitativen Abweichung, sondern eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache. Es handelt sich also um eine qualitative... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.07.1999
- 2 U 1029/98 -
Stuhl zusammengebochen: Gastwirte müssen ihr Mobiliar regelmäßig kontrollieren - andernfalls drohen Schadensersatzansprüche
Stühle in Restaurants müssen ausreichend stabil sein und dürfen auch beim Zurücklehnen der Gäste nicht zusammenbrechen
Ein Gastwirt ist verpflichtet, von seinen Gästen Gefahren abzuwenden, die ihnen beim Besuch der Gaststätte durch den Zustand der Zugänge, der Räumlichkeiten und des Mobiliars drohen. Er muss deshalb seinen Gästen ausreichend stabiles Mobiliar zur Verfügung stellen. Hat er dies nicht getan, sondern einen Stuhl angeboten, der ohne missbräuchliche Benutzung unter dem Gast zusammenbricht, hat er allein dadurch die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und dem Gast Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Mit dieser Begründung sprach das Gericht dem Kläger, der sich bei einem Restaurantbesuch verletzt hatte, weil sein Stuhl beim Zurücklehnen unter ihm zusammengebrochen war, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der beklagte Gastwirt hätte das Mobiliar einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen müssen, wobei die fünfzehn Jahre alten Stühle eher in kürzeren Intervallen hätten untersucht werden sollen.... Lesen Sie mehr
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