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Amtsgericht München, Urteil vom 21.12.2017
- 158 C 7965/17 -
Tierparkbesuch: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzung durch Panzerglasscheibe
Glasscheiben zur Trennung von Wildtieren und Besuchern für durchschnittlichen Besucher zu erwarten
Ein Besucher eines Tierparks hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Verletzung durch Anprall auf eine Panzerglasscheibe vor einem Tiergehege. Der durchschnittliche Tierparkbesucher geht von einer Abtrennung zwischen Gehege und Besucherbereich aus. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall will sich die Klägerin im August 2016 beim Anprall an die Absperrscheibe zum Giraffengehege im Münchner Tierpark eine 1 cm große Prellmarke am Nasenbein, Nasenbluten und Kopfschmerzen zugezogen haben. Sie sei vom Tierparksanitäter erstversorgt und nachfolgend drei Tage arbeitsunfähig krankgeschrieben worden.Neben Schmerzensgeld von 500 € macht die Klägerin die Pauschale für den Schadensregulierungsaufwand von 25 € sowie die nutzlos aufgewendeten Kosten für die Eintrittskarte geltend.Aufgrund der Sonneneinstrahlung, die zu Spiegelungen geführt habe, sei der Klägerin ein Erkennen der... Lesen Sie mehr
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