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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Transparent“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2020
- 3 RVs 47/20 -
Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gebäudeeigentümers für von Dritten an sein Haus angebrachte Kennzeichen verbotener Vereine
Politische Einstellung des Gebäudeeigentümers unerheblich
Ein Gebäudeeigentümer macht sich nicht wegen Unterlassens strafbar, wenn er ein von Dritten an sein Haus angebrachtes Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Einstellung der Gebäudeeigentümer hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1994 wurde an ein Haus in Niedersachsen ein ca. 2 x 3 Meter großes Bild angebracht. Dieses zeigte das Portrait eines beim Aufkleben von Plakaten für die PKK von einem Polizisten erschossenen Mannes. Zudem war auf dem Bild die Flagge einer zwischenzeitlich verbotenen Terrororganisation der PKK abgebildet. Das Haus gehörte einem Verein. Erst ab dem Jahr 2018 wurde das Bild von den Behörden als problematisch angesehen. Der Vereinsvorsitzende wurde aufgefordert das Bild zu entfernen. Nachdem sich dieser dem verweigerte, wurde er wegen Verwendens eines Kennzeichens eines verbotenen Vereins durch Unterlassen... Lesen Sie mehr
Landgericht Aachen, Urteil vom 25.11.1987
- 7 S 294/87 -
Anspruch auf Unterlassung der Anbringung von politischen Plakaten erfordert vorherige Abmahnung
Kein Unterlassungsanspruch bei von Meinungsfreiheit gedeckten Plakaten
Ein Vermieter kann ohne vorherige Abmahnung nicht die Beseitigung von Plakaten mit politischen Äußerungen verlangen. Zudem besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn die Plakate von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und sie nicht die Hausfassade maßgeblich prägen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Vermieter einer Wohnung gegen deren Mieter auf Unterlassung der Anbringung von Plakaten an den Fenstern. Die Mieter hatten anlässlich des Bundestagswahlkampfs im Jahr 1987 zwei Plakate an den Fenstern der Mietwohnung angebracht. Während das eine Plakat eine Abschiedsszene auf einem Bahnhof mit sich zwei küssenden Männern zeigte und in Großbuchstaben... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.09.2015
- 1 RBs 1/15 -
Stadt kann Plakatwerbung auch an privaten Zäunen an öffentlichen Verkehrsflächen untersagen
Verbot dient der Abwehr (abstrakter) Gefahren für öffentliche Ordnung im Stadtgebiet
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Stadt Siegen durch eine ordnungsbehördliche Verordnung Plakatwerbung auch auf privaten Flächen untersagen darf, die an Verkehrsflächen angrenzen.
Der Betroffene des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Firma für Medienwerbung und Veranstaltungen in Siegen. Im Januar und Februar 2014 ließ die Firma im Stadtgebiet von Siegen Plakate für die Veranstaltung "Hund & Heimtier" aufhängen, die im Februar 2014 in der Siegerlandhalle stattfand. Die Werbeplakate wurden im Angrenzungsbereich zu Verkehrsflächen - jeweils mit Zustimmung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.01.1983
- 8 C 638/82 -
Zulässigkeit von Mieterplakaten mit Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" aufgrund unklarer Rechtslage
Annahme der Zulässigkeit von Transparenten aufgrund unklarer Rechtslage nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied im Jahr 1983, dass das Aufhängen von zwei Transparenten an dem Balkon mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" zulässig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage zum Aufhängen von Plakaten mit einer politischen Meinungsäußerung ungeklärt war und die Mieter daher von der Zulässigkeit solcher Plakate ausgehen durften.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1981 an ihrem Balkon zuerst ein Transparent mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und später ein Spruchband mit dem Text "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" an. Die Vermieter hielten dies für unzulässig und verlangten jeweils mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Beseitigung der Plakate. Nachfolgend... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26.02.2014
- 119 C 408/13 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung eines am Balkon angebrachten Transparentes mit der Aufschrift: "Wir lassen uns nicht Luxussanieren!"
Verringerung des Lichteinfalls und Sichtbegrenzung durch Mehrfachlagen von Netzplanen vor Balkon begründet Beseitigungsanspruch der Mieter
Bringen die Mieter einer Wohnung an ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" an, so kann der Vermieter dessen Beseitigung nicht verlangen, wenn dadurch die Mietsache nicht beschädigt wird. Es steht demgegenüber den Mietern aber ein Beseitigungsanspruch zu, wenn der Vermieter zur Verdeckung des Transparents vor dem Balkon eine mehrfache Lage von Netzplanen befestigt und es dadurch zu einer Verringerung des Lichteinfalls und zu einer Sichtbegrenzung führt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Vermieterin im Herbst 2011 die Ausführung von Modernisierungsarbeiten ankündigte, brachten die Mieter einer im Haus befindlichen Wohnung auf ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift"Wir lassen uns nichtLuxussanieren!"an. Die Vermieterin ließ sich davon nicht beeindrucken und stellte... Lesen Sie mehr
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