Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.01.1983
- 8 C 638/82 -
Zulässigkeit von Mieterplakaten mit Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" aufgrund unklarer Rechtslage
Annahme der Zulässigkeit von Transparenten aufgrund unklarer Rechtslage nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied im Jahr 1983, dass das Aufhängen von zwei Transparenten an dem Balkon mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" zulässig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage zum Aufhängen von Plakaten mit einer politischen Meinungsäußerung ungeklärt war und die Mieter daher von der Zulässigkeit solcher Plakate ausgehen durften.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1981 an ihrem
Kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf
Vorliegen von Meinungsäußerungen zur Mietpolitik
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei bei Anbringung eines Plakats an dem Mieterbalkon von einem vertragswidrigen Wohnungsgebrauch auszugehen, wenn das
Rechtslage zur Anbringung von Transparenten mit politischer Meinungsäußerung an Balkonen unklar
Ob Transparente mit einem politischen Inhalt an Balkone angebracht werden dürfen, sei nach Ansicht des Amtsgerichts jedoch noch nicht höchstrichterlich geklärt gewesen. Es habe somit eine unklare Rechtslage bestanden. Aufgrund dessen habe die Mieterin davon ausgehen dürfen, dass sie die Transparente aufhängen durfte. Sie habe daher jedenfalls nicht schuldhaft ihre mietvertraglichen Pflichten verletzt, so dass aus diesem Grund kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/GE 1983, 665/rb)
- Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung eines am Balkon angebrachten Transparentes mit der Aufschrift: "Wir lassen uns nicht Luxussanieren!"
(Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: 119 C 408/13]) - Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Spruchbands mit politischer Äußerung an Hausfassade
(Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 03.07.1987
[Aktenzeichen: 20 C 241/87])
Jahrgang: 1983, Seite: 665 GE 1983, 665
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18694
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18694
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.