die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überschreitung der Freigrenze“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23.04.2024
- 8 K 66/22 -
Arbeitnehmer-Verabschiedung kann Betriebsveranstaltung sein
Revision zur Rechtsfortbildung zugelassen
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Nach der in R 19.3 Abs. 3 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) niedergelegten Verwaltungsauffassung werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer unabhängig davon als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, ob die Veranstaltung im betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Dagegen wird bei Geburtstagsfeiern nach R 19.3. Abs. 3 Nr. 4 LStR, die von der Finanzverwaltung als Folge einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2003 in die LStR aufgenommen wurde, nur der auf den Arbeitnehmer und seine Gäste entfallende Anteil als Arbeitslohn behandelt, wenn die Freigrenze überschritten wird.Im konkreten Fall entschied... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.09.2013
- 13 K 3908/09 -
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
Freigrenze von 35 Euro je Teilnehmer darf nicht überschritten werden
Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall veranstaltete eine Computerfirma anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine "Hausmesse", zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von 5 VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- VI R 94/10 und VI R 7/11 -
Teilnahme an Betriebsveranstaltung stellt steuerpflichtigen Lohn dar
Steuerpflichtiger Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze (von 110 Euro/Person) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber dafür seinerseits aufgewendet hat. Diese Kosten... Lesen Sie mehr