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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umziehen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.02.2017
- 1 StR 627/16 -
BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes
Ausziehen eines Kindes stellt keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar
Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 wurde ein Mann wegen mehrerer Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Anstiftung zu solchen Taten vom Landgericht Mosbach zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Verurteilung betraf unter anderem einen Fall aus August 2012. Der Verurteilte betreute in Absprache mit der Mutter ihren vierjährigen Sohn in der Wohnung. Während das Kind schlief, begab sich der Verurteilte zu dem Kind, drehte es auf den Rücken und zog die Schlafanzughose nach unten, so dass der Penis entblößt wurde. Das Landgericht wertete dies als sexuellen Missbrauch von Kindern. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016
- 5 AZR 168/16 -
BAG: Umkleidezeiten stellen grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeiten dar
Voraussetzung ist Pflicht zum Tragen der Arbeitskleidung und Umziehen auf der Arbeit
Die Umkleidezeiten stellen grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeiten dar, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Arbeitskleidung und das Umziehen an einer bestimmten Stelle im Betrieb vorschreibt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen, welches in der Lebensmittelproduktion tätig war, verlangte von seinen Arbeitnehmern das Tragen einer speziellen Arbeitskleidung. Diese musste von den Arbeitnehmern nach Betreten des Betriebsgeländes an einer Ausgabestelle abgeholt werden. Anschließend mussten sich die Arbeitnehmer in einem Umkleideraum umziehen, um anschließend... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Voraussetzung ist Fremdnützigkeit der Arbeitskleidung
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Arbeitnehmer eines Möbelhauses vor oder nach der durch eine Zeiterfassungsanlage begrenzten Arbeitszeit verpflichtet sind ihre Arbeitskleidung an- bzw. auszuziehen. Die Arbeitgeberin vertrat jedenfalls die Ansicht, dass dies vor bzw. nach der Arbeitszeiterfassung geschehen müsse. Nachdem das Arbeitsgericht Bielefeld und das... Lesen Sie mehr
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