die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverzügliche Stornierung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2015
- 306 O 351/14 -
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Stornierung einer Kreuzfahrt nach Eintritt von unerwarteten Komplikationen nach kürzlich erfolgter Operation
Kein grob fahrlässiges Verhalten des Reisenden wegen fehlender Stornierung zum Zeitpunkt der Operation
Erleidet ein Reisender wenige Tage vor Beginn der gebuchten Kreuzfahrt unerwartet Komplikationen aufgrund einer einen Monat zuvor durchgeführten Operation, so verstößt er nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er erst zu diesem Zeitpunkt die Reise storniert. Der Reisende handelt nicht grob fahrlässig, weil er nicht bereits zum Zeitpunkt der Operation die Reise storniert hat, wenn der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen einen Reiseantritt hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Mann eine Kreuzfahrt für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 25. Januar 2014. In diesem Zusammenhang schloss er zudem eine Reiserücktrittsversicherung ab. Mitte November 2013 begab sich der Mann aufgrund von Kniebeschwerden in ärztliche Behandlung, was zu einer Operation Ende November 2013 führte. Zu diesem Zeitpunkt hatten die behandelnden Ärzte keine Bedenken gegen einen Reiseantritt. Jedoch traten zehn Tage vor Start der Kreuzfahrt unerwartet Komplikationen am Knie auf, die eine Stornierung der Reise notwendig machten. Mit der Begründung, dass der Mann die Reise zu spät storniert und somit grob fahrlässig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.01.2007
- 232 C 26342/06 -
Zur unverzüglichen Stornierung einer Reise bei einer schweren Erkrankung wie einer Lungenentzündung
Kein Verlass auf Ausheilung bis zum Reiseantritt
Wer an einer schweren Krankheit (hier: Lungenentzündung) ca. sieben Wochen vor einer Reise erkrankt, muss die gebuchte Reise unverzüglich stornieren, ansonsten kann die Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung verweigern. Bei einer Lungenentzündung, die sogar tödlich enden könne, sei kein Verlass darauf, dass man die Reise pünktlich antreten könne, urteilte das Amtsgericht München.
Ein Ehepaar buchte für die Zeit vom 19.2.06 bis 1.3.06 eine Reise nach Kapstadt zum Preis von 1587,05 Euro pro Person. Gleichzeitig schlossen sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ab dem 2.1.06 befand sich die Ehefrau wegen einer Lungenentzündung in ärztlicher Behandlung. Das Ehepaar stornierte die Reise aber erst am 17.2.06, als sich die Lungenentzündung nach kurzer Besserung wieder... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.09.2004
- 23a C 587/03 -
Zur Frage der unverzüglichen Reisestornierung bei stationärer Behandlung und dem Zeitpunkt der Unterrichtung der Reiserücktrittversicherung
Obliegenheit zur unverzüglichen Reisestornierung
Wird man kurz vor Reiseantritt krank, dann stellt sich die Frage, ob man rechtzeitig zu Beginn der Reise wieder gesund wird. Ist man in stationärer Behandlung und besteht der Verdacht auf eine schwere Krankheit muss auf jeden Fall unverzüglich die Reise storniert werden. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im Fall erkrankte eine Frau sechs Wochen vor Reisebeginn schwer depressiv und wurde daher stationär behandelt. Der Ehemann stornierte die Reise erst elf Tage vor Reisebeginn. Er begründete dies damit, dass die letzte gleichartige Erkrankung seiner Ehefrau nur rund fünf Wochen dauerte.Das Gericht wollte dieser Argumentation nicht folgen. Es führte aus, dass die Obliegenheit... Lesen Sie mehr