die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbesserung der Mietsache“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2019
- 334 S 5/19 -
Bei kleinen Wohnungen rechtfertigt Vergrößerung der Balkonfläche keine Modernisierungsmieterhöhung
Keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB
Die Vergrößerung der Balkonfläche rechtfertigt bei kleinen Wohnungen (hier ca. 60 qm) keine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer fast 60 qm großen Wohnung in Hamburg mit einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung konfrontiert. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin den Balkon der Mieter von ca. 2,44 qm auf ca. 4,83 qm vergrößert hatte. Sie meinte, dass dadurch das Wohnen angenehmer und bequemer sei, da der Balkon nun mehr Bewegungsfreiheit und Stellfläche böte. Die Mieter sahen darin keine Rechtfertigung für eine Modernisierungsmieterhöhung, so dass der Fall vor Gericht kam. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek folgte der Ansicht der Mieter. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.09.2015
- 65 S 193/15 -
Anbau eines Zweitbalkons stellt aufgrund damit verbundener erheblicher Nachteile keine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar
Keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse
Der Anbau eines Zweitbalkons stellt dann keine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar, wenn der Zweitbalkon aufgrund seiner Lage wenig attraktiv ist und mit dem Anbau erhebliche Nachteile verbunden sind, wie etwa eine zusätzliche Verschattung oder ein Wegfall von Stau- bzw. Stellmöglichkeiten im Balkonzimmer. In diesem Fall wird weder der Gebrauchswert der Wohnung erhöht (§ 555 b Nr. 4 BGB) noch die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert (§ 555 b Nr. 5 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer 80 qm großen und im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegene Wohnung den Anbau eines Zweitbalkons dulden. Während der bereits vorhandene Balkon zur Nordseite ausgerichtet war, sollte der größere Zweitbalkon zum Hinterhof und somit zur Südseite zeigen. Die Mieterin wollte den Anbau jedoch nicht hinnehmen. Sie hielt den... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 11.12.2012
- 473 C 25342/12 -
Mieter muss Baumaßnahmen zur erforderlichen Erhaltung der Mietsache dulden
Farbwechsel der Fensterrahmen von "Eiche braun" auf "weiß" stellen für Mieter nur minimale optische Beeinträchtigung dar
Ist der Austausch von undichten Fenstern dringend erforderlich, hat der Mieter den Einbau von weißen Fenstern zu dulden, auch wenn die ursprünglichen Fenster die Farbgebung "Eiche braun" aufwiesen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete eine Münchner Mieterin ihrem Vermieter gegenüber mehrfach die Undichtigkeit einiger Fenster ihrer Wohnung sowie der Balkontüre. Daraufhin beschloss dieser, die Fenster und die Balkontüre auszutauschen. Die neuen Fenster sollten allerdings innen und außen weiß sein, wohin gehend die alten Fenster in der Farbe "Eiche braun" gefertigt waren.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012
- 27 C 30/12 -
Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung eines zusätzlichen Schlosses
Vermieter ist lediglich zur Instandhaltung und nicht zur Modernisierung verpflichtet
Die Mieter einer Mietwohnung können vom Vermieter nicht verlangen ein Spangenschloss an der Wohnungstür anzubringen, wenn die Tür abschließbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund gehäufter Einbrüche in der Nachbarschaft brachten die beklagten Mieter einer Mietwohnung nachträglich ein Spangenschloss an der Wohnungstür an. Diese war jedoch bereits ver- und abschließbar. Sie verlangten nunmehr Ersatz der Kosten von dem Vermieter. Dieser verweigerte die Kostenübernahme, woraufhin die Mieter einen Betrag der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2005
- VIII ZR 253/04 -
Duldungspflicht des Mieters bei Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein Breitbandkabelnetz
Kabelanschluss stellt Verbesserung der Mietsache dar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der vom Vermieter beabsichtigte Anschluß einer Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz auch im Empfangsbereich des in Berlin zu empfangenden terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) weiterhin eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt und die dafür erforderlichen Arbeiten deshalb vom Mieter zu dulden sind.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer 66 Einheiten umfassenden Wohnanlage in Berlin; die Beklagte hat dort eine Wohnung gemietet. Die Wohnanlage war ursprünglich an eine Gemeinschaftsantenne zum Empfang von Fernsehprogrammen angeschlossen. Nachdem ab 1. November 2002 das sogenannte terrestrische Digitalfernsehen (DVB-T) in Berlin eingeführt und im Zuge dieser Umstellung der analoge Empfang... Lesen Sie mehr