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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vergnügungsteuerbescheid“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.11.2013
- 8 K 28/13 -

Massagestudio muss für "Tantra-Massagen" Vergnügungssteuer zahlen

Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für "Tantra-Massagen" durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch die Stadt Stuttgart als rechtmäßig, da die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 10 der städtischen Vergnügungssteuersatzung erfüllt sind. Danach unterliegt "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" der Vergnügungssteuer.Nach der Rechtsauffassung des Gerichts räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Auch wenn die von ihr angebotenen Ganzkörpermassagen nach einem... Lesen Sie mehr