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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verschiebung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2023
- 4 U 141/22 -
Vereinbarung über Verschiebung der Fälligkeit für Miete und Betriebskostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform
Zahlungsmodalitäten sind wesentlicher Vertragsbestandteil
Eine Vereinbarung über die Verschiebung der Fälligkeit der Miete und der Betriebskostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform. Denn bei den Zahlungsmodalitäten handelt es sich um wesentliche Vertragsbestandteile. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gewerberaummietvertrags seit dem Jahr 2021 vor dem Landgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit der Verschiebung der Fälligkeit der Miete und der Betriebskostenvorauszahlungen. Im Jahr 2014 hatte die Mieterin mit der Rechtsvorgängerin der jetzigen Eigentümerin mündlich vereinbart, dass die Fälligkeit der Mietzahlung von dritten Werktag des Monats auf den fünften Tag des Monats und die Fälligkeit der Vorauszahlungen vom dritten Werktag eines Monats auf den 15. Tag des Monats verschoben wird. Das Landgericht hielt die Vereinbarung über die Fälligkeitsverschiebung für unwirksam,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.04.2020
- VG 3 L 155.20 -
Abiturientin hat keinen Anspruch auf Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung
Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings
Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen wegen pandemiebedingter Stresssituation erreichen wollte.
Im hier vorliegenden Fall ist die Antragstellerin Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 23.10.2018
- 2 ZB 16.936 -
Kein Baumschutz bei bestehendem Baurecht
Möglichkeit der Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers muss geprüft werden
Ein bestehendes Baurecht verdrängt Gesichtspunkte des Baumschutzes. Jedoch muss stets geprüft werden, ob durch eine Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers der Baumschutz gewährleistet werden kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Bauherr im November 2013 das Fällen von Bäumen auf einem Baugrundstück in München, da andernfalls das Bauwerk nicht errichtet werden konnte. Die zuständige Behörde verweigerte diese Genehmigung aber mit dem Hinweis, dass die Bäume geschützt seien. Zudem könne der Baukörper nach Süden verschoben werden, was ein Fällen der Bäume unnötig mache.... Lesen Sie mehr
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