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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Volkswagen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 24.06.2024
- 2 U 8/23 -

OLG Braunschweig weist Berufung in Klimaschutzklage gegen Volkswagen AG zurück

Damit hat das OLG das klageabweisende Urteil des LG bestätigt

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung in dem Verfahren gegen die beklagte Volkswagen AG betreffend die Verringerung von Co2- Emissionen zurückgewiesen. Damit hat der Senat das klageabweisende Urteil des Landgerichts Braunschweig bestätigt.

Mit ihren Anträgen will die Klägerseite zum einen erreichen, dass der Beklagten untersagt wird, ab dem Jahr 2030 Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotoren herzustellen. Zum anderen soll das Gericht die Beklagte verpflichten, den CO2 Ausstoß durch die bereits produzierten Fahrzeuge zu verringern. Die Beklagte trage mit ihren Fahrzeugen und den dadurch veranlassten Emissionen zu dem weltweiten Klimawandel bei. Sie beeinträchtige damit grundgesetzlich geschützte Rechte der Klägerseite, insbesondere ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihre persönliche Freiheit.Das OLG hat die Berufung als offensichtlich unbegründet erachtet und ohne... Lesen Sie mehr

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 14.02.2023
- 6 O 393/21 -

Landgericht weist Klimaklage gegen Volkswagen ab

Klage zwar zulässig aber unbegründet

Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Klimaklage gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Der Konzern halte sich an die Klimagesetze, das reiche aus, begründete das Landgericht.

In diesem Zivilverfahren nehmen die Klägerin und die beiden Kläger die Volkswagen AG in Anspruch. Sie werden dabei vom Greenpeace Deutschland e.V. unterstützt. Sie möchten mit der Klage insbesondere erreichen, dass es der Beklagten ab dem Jahr 2030 untersagt wird, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr zu bringen. Weiter soll die Beklagte verpflichtet werden sicherzustellen,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 18.11.2021
- 3 Kap 1/16 -

Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung schon ab 2008

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalt­einrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt nach Auffassung des Senats für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Der Senat geht nunmehr... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.05.2021
- 1 U 1685/20 -

Bundesrepublik haftet nicht - kein Versagen des Gesetzgebers und des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Verwendung einer Manipulations­software bei Dieselfahrzeugen

OLG Koblenz bestätigt Urteil des Landgerichts Koblenz

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt. Auch sei es bei der Erteilung und Überwachung der Typgenehmigungen zu keinem die Haftung auslösenden Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.

Die Klägerin erwarb im September 2013 ein Gebrauchtfahrzeug des Typs VW Polo, in das ein von der Volkswagen AG hergestellter Motor des Typs EA 189 verbaut ist, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Die Klägerin hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang aus unionsrechtlicher Staatshaftung in Anspruch genommen, weil die Beklagte in "qualifizierter"... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2021
- II ZR 152/20 -

Keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapital­markt­delikten der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal

Bosch muss VW-Aktionäre nicht entschädigen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aktionären der Volkswagen AG gegen den Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software keine Schadens­ersatz­ansprüche wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts zustehen.

Die Kläger erwarben im Dezember 2013 Aktien der Volkswagen AG für 12.234,60 €. Am 3. September 2015 räumte die Volkswagen AG gegenüber US-amerikanischen Behörden ein, die entsprechend programmierte Software in ihren Dieselfahrzeugen verbaut zu haben. Am 21. September 2015 veräußerten die Kläger die Aktien für 8.474,40 €. Mit Ad-Hoc-Meldungen vom 22. und 23. September 2015 informierte... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2020
- VI ZR 244/20 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Bekanntwerden des Abgasskandal

Keine Täuschung argloser Käufer ab Ad-hoc-Mitteilung

Der BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagens der Marke Audi, der das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals erworben hatte, kein Schadensersatz von der VW AG zusteht.

Der Kläger erwarb im Mai 2016 von einem Autohändler einen gebrauchten Audi Q5 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 32.600 €, der mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist. Die Beklagte ist Herstellerin des Motors. Die im Zusammenhang mit diesem Motor verwendete Software führte zu einer Optimierung der Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren. Die Software bewirkte,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2020
- II ZB 10/19 -

BGH lässt Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern gegen Porsche zu

Verfahren betreffen unterschiedliche Kapitalmark­tinformationen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitäts­pflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Porsche SE nicht entgegen steht.

Die Porsche Automobil Holding SE ("Porsche SE") ist als Holdinggesellschaft mit rund 52 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG beteiligt. Im Jahr 2007 stellte die Volkswagen AG eine neue Baureihe von Dieselmotoren unter der Bezeichnung EA 189 vor, die sie ab dem Jahr 2008 baute und auch in den USA vermarktete. Am 22. September 2015 veröffentlichte die Volkswagen AG eine Ad-hoc-Meldung,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2020
- 1 O 481/18 -

Urteil im Verfahren Stadt Bonn gegen Volkswagen AG

Volkswagen AG muss an Stadt Bonn zahlen und im Gegenzug muss Stadt PKWs zurückgeben

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Volkswagen AG an die Stadt Bonn im Streit um vom sogenannten "Abgasskandal" betroffene Dieselfahrzeuge 469.120,79 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Im Gegenzug muss die Stadt Bonn 27 für den städtischen Fuhrpark erworbene PKWs an die Volkswagen AG zurückgeben. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Volkswagen AG zu 69 % und der Stadt Bonn zu 31 % auferlegt.

Die Stadt hatte in ihrer Klage von der beklagten Volkswagen AG die Zahlung von 678.193,52 Euro nebst Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen die Rückgabe der 27 erworbenen Fahrzeugen des Fabrikats VW verlangt. Dazu hatte die Stadt Bonn als Klägerin vorgetragen, dass in die Fahrzeuge verbotene Abschalteinrichtungen verbaut seien und die Beklagte sich daher in der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019
- 10 U 338/19 und 10 U 199/19 -

Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung bei Fahrzeugkauf in Kenntnis des "VW-Skandals"

Ab Ende September 2015 ergriffene Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Sittenwidrigkeitsverdikts nach Inhalt und Umfang ausreichend

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Schadens­ersatz­an­sprüche von zwei Diesel­fahrzeug­käufern zurück gewiesen, die ihre jeweiligen Gebrauchtwagen des Typs Golf VI und Touran im Januar bzw. Juli 2016 erworben hatten. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die erstinstanzlichen Klagabweisungen der Landgerichte Stuttgart und Ravensburg. Danach hätten beide Käufer ihre Fahrzeuge in Kenntnis des "VW-Skandals" gekauft, so dass die Voraussetzungen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht vorlägen.

Die beiden beanstandeten Fahrzeuge der zugrunde liegenden Streitfälle waren jeweils mit dem Motor EA 189 und der Software mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Mit ihren Berufungen verfolgten die Kläger ihre Schadensersatzansprüche weiter und beriefen sich darauf, dass es unerheblich sei, ob sie die Ad-Hoc-Mitteilungen der Beklagten vom September 2015 zur Abgasthematik... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 29.11.2019
- 10 U 154/19, 12 U 142//19, 14 U 89/19 (Urteil vom 28.11.2019)) -

Abgasskandal: Volkswagen AG muss Kfz-Verkäufen der Jahre 2013 und 2015 Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zahlen

Illegale Abschalteinrichtung wurde bewusst in Fahrzeugen verbaut

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrzeugen mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 zur Rücknahme der Fahrzeuge und zur Rückzahlung der Kaufpreise abzüglich einer Nutzungs­ent­schädigung verurteilt.

In den zugrunde liegenden Fällten hatten die jeweiligen Kläger die Fahrzeuge, einen VW Passat, einen VW Amarok und einen VW EOS, in den Jahren 2013 und 2015 erworben. In allen Fahrzeugen war eine sogenannte Umschalt-Software verbaut, die erkennen konnte, ob sich das Fahrzeug im Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte befand und in diesem Fall die Abgasrückführungsrate mit der Folge... Lesen Sie mehr