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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vormund“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.06.2024
- 7 WF 74/23 -
Vormund konnte während Corona-Pandemie auch telefonisch wirksam bestellt werden
Vormund darf auch ohne Handschlag bestellt werden
Bis Ende 2022 sollte die Bestallung eines Vormundes mittels Handschlags bei persönlicher Anwesenheit des Vormundes erfolgen (§ 1789 S. 2 BGB). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat beschlossen, dass eine Bestellung auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein kann, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen.
Die Antragstellerin wurde im April 2020 zur Vormundin über zwei Kinder bestellt, nachdem den Kindeseltern das Sorgerecht entzogen worden war. Die Vormundschaft sollte berufsmäßig geführt werden. Die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung der Vormundin fand aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch statt. Über das Telefonat wurde ein ausführlicher Vermerk gefertigt. Gemäß der damals geltenden Regelung sollte die Verpflichtung „mittels Handschlags an Eides statt“ erfolgen (§ 1789 S. 2 BGB i.d.F. bis zum 31.12.2022). Die Staatskasse lehnte einen Vergütungsantrag der Vormundin ab, da diese lediglich telefonisch bestellt worden sei. Das Amtsgericht hat demgegenüber die Vergütung antragsgemäß festgesetzt. ... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.11.2023
- 4 UF 108/23 -
Ruhen der elterlichen Sorge: Erfordernis der Bestellung eines Vormunds trotz Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt
Befugnisse aufgrund Inobhutnahme nur vorläufiger Natur
Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2022 wurde im Ruhrgebiet ein unbegleitetes, minderjähriges Kind aus dem Kurdengebiet der Türkei vom Jugendamt in Obhut genommen. Zu den Eltern des Kindes bestand alle zwei bis vier Wochen telefonischer Kontakt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Sprachbarriere war die Kommunikation sehr eingeschränkt. Das Jugendamt beantragte... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.03.2019
- C-129/18 -
Recht auf Einreise und Aufenthalt: Vormundschaft gemäß Regelung der algerischen Kafala ist nicht mit Adoption gleichzusetzen
Minderjährigem muss nach Würdigung der Umstände Einreise und Aufenthalt in EU-Mitgliedsstaat des Vormunds aber erleichtert werden
Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen Kafala die Vormundschaft übernommen hat, kann nicht als "Verwandter in gerader absteigender Linie" dieses Unionsbürgers angesehen werden. Der Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, muss jedoch nach einer Würdigung die Einreise des Minderjährigen in sein Hoheitsgebiet und seinen Aufenthalt dort erleichtern. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Zwei im Vereinigten Königreich lebende Ehegatten französischer Staatsangehörigkeit beantragten bei den Behörden dieses Mitgliedstaats für ein algerisches Kind, dessen Betreuung ihnen in Algerien nach der Regelung der Kafala, einer Einrichtung des Familienrechts einiger Länder mit islamischer Tradition, übertragen wurde, eine Einreiseerlaubnis als Adoptivkind. Die britischen Behörden... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.06.2017
- 4 UF 31/17 -
OLG Hamm zur Vormundschaft bei einem minderjährigen Flüchtling
Kindeswohl maßgeblich
Auch eine ältere Schwester, die ebenfalls Flüchtling ist, kann zum Vormund eines minderjährigen Flüchtlings bestellt werden, so dass es nicht der Bestellung eines Amtsvormundes bedarf. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall stammen die Geschwister, heute 14 und 19 Jahre alt, aus Syrien. Gemeinsam mit ihrer Familie flohen sie aus ihrer Heimat zunächst nach Libyen. Dort halten sich noch die Eltern und weitere Geschwister an einem sicheren Ort auf. Zunächst gelangte die Schwester nach Deutschland, im November 2016 dann auch ihr Bruder. Zu den Familienangehörigen in Libyen können... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Beschluss vom 18.05.2016
- 551 F 7061/12 RE -
Bestellung zweier eingetragener Lebenspartner als Vormund rechtmäßig
Gemeinschaftliche Bestellung zum Vormund nach Zulassung des Sukzessivadoptionsrechts konsequente Regelung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass für ein Pflegekind zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gemeinsam als Vormünder bestellt werden können.
Im zugrunde liegenden Verfahren lebt ein 10-jähriger Junge seit Januar 2008 in einer Pflegefamilie. Seine beiden Pflegemütter haben im April 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist. Der Aufenthalt seiner leiblichen Mutter ist unbekannt. Bisher hatte ein katholischer Verein die Vormundschaft für das Kind.Die Pflegemütter... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.03.2016
- 2 UF 223/15 -
Vormund eines Pflegekindes muss sich an Elternwillen bei Bestimmung der Religionszugehörigkeit des Kindes halten
Nach Entzug der elterlichen Sorge ist Vormund nicht zur Änderung der Religionszugehörigkeit des Kindes berechtigt
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch dann verbindlich, wenn das Kind - nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamtes - in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist dann nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im 1986 Jahre geborene Verfahrensbeteiligte aus Duisburg ist Mutter der im Jahre 2007 geborenen Tochter. Die Kindesmutter stammt aus einem Land Nordafrikas und ist muslimischen Glaubens. Der im Jahre 1968 in Duisburg geborene, nicht sorgeberechtigte Kindesvater stammt von evangelischen Eltern ab.Unmittelbar nach... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.01.2015
- 6 UF 155/13 -
Altersbestimmung eines Mündels per Röntgenuntersuchung zulässig
Ergebnisse eines rechtsmedizinischen Gutachtens nach Zustimmung des Betroffenen zur Röntgenuntersuchung gerichtlich verwertbar
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass in einer Vormundschaftssache das Alter des betroffenen Mündels mit einer Röntgenuntersuchung bestimmt werden darf, wenn das anwaltlich vertretene Mündel in die ärztliche Untersuchung einwilligt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das betroffene Mündel, eine junge Frau aus Guinea, reiste im Februar 2012 in das Bundesgebiet ein und wurde vom Jugendamt Dortmund in Obhut genommen. Diesem gegenüber gab sie an, im April 1997 in Mamaoun (Guinea) geboren worden zu sein. Im Februar 2012 sei sie als 14-Jährige ohne Begleitung mit dem Flugzeug an unbekannter Stelle ins Bundesgebiet... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2014
- 1 BvR 2926/13 -
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Vorrang der Großeltern bei der Auswahl des Vormunds besteht, sofern dem Wohl des Kindes nicht anderweitig besser gedient ist
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. Soweit tatsächlich eine engere familiäre Bindung besteht, haben Großeltern daher ein Recht darauf, bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes anderweitig besser gedient ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine erste Enkeltochter der Beschwerdeführerin kam 2001 zur Welt und wurde von ihrer Mutter, der Tochter der Beschwerdeführerin, nach der Geburt in die Obhut der Beschwerdeführerin gegeben. Im Jahr 2008 kam die zweite Enkeltochter zur Welt und lebte, zusammen mit der Mutter, zunächst im Haushalt der Beschwerdeführerin. Im August 2011 zog... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.02.2014
- XII ZB 592/12 -
BGH: Ausschlagung einer Erbschaft durch Vormund des minderjährigen Kinds bedarf grundsätzlich keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nur bei Interessenskonflikt zwischen Vormund und minderjährigen Kind
Beantragt der Vormund eines minderjährigen Kindes vom Familiengericht die Genehmigung zur Erbausschlagung, so bedarf es zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses nur dann eines Ergänzungspflegers, wenn ein Interessenskonflikt zwischen Vormund und dem minderjährigen Kind besteht (vgl. § 1796 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Jugendamt wurde als Vormund eines minderjährigen Kinds bestellt. Das Jugendamt beantragte in dieser Funktion vor dem Amtsgericht Hannover die Genehmigung für eine Erbausschlagung. Da es nach Ansicht des Amtsgerichts zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses einer Ergänzungspflegschaft bedarf, bestellte das Gericht einen Ergänzungspfleger.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2012
- L 6 BK 1/10 -
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag
Großeltern bilden mit ihren Enkelkindern keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur für Kinder vor, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Den Klägern des zugrunde liegenden Streitfalls wurde, nachdem das Amtsgericht ein Ruhen der elterlichen Sorge ihrer Tochter festgestellt hatte, die Vormundschaft für die drei Enkelkinder übertragen. Für die Enkelkinder gewährt die zuständige Verbandsgemeinde Sozialhilfeleistungen. Die Kläger beantragten die Gewährung des Kinderzuschlags, um damit den Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu vermeiden.... Lesen Sie mehr
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