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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Warmwasserkosten“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.09.2022
- L 11 AS 415/22 B ER -
Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen
Keine Rechtsgrundlage für Übernahme der Kosten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für die Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht.
Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines 63-jährigen Mannes aus Seevetal. Beim Jobcenter Harburg legte er ein Angebot eines Elektrikers über den Einbau eines Drehstromzählers i.H.v. rd. 700 Euro vor. Er begehrte die Kostenübernahme, da die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Falle nicht ausreiche. Nach der neuen Rechtslage ab 2021 könnten höhere Warmwasserkosten nur noch vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen sei.Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus, dass es an einer Rechtsgrundlage für einen solchen Kostenübernahmeanspruch fehle. Es handele sich weder... Lesen Sie mehr
Landgericht Halle, Beschluss vom 20.09.2018
- 1 S 176/18 -
Kürzungsrecht des Mieters bei fehlender getrennter Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten
Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV
Werden in einem Mietobjekt die Heiz- und Warmwasserkosten entgegen von § 9 der Heizkostenverordnung (HeizkV) nicht getrennt ermittelt, so steht dem Mieter gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht zu. Dies hat das Landgericht Halle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten zwar verbrauchsabhängig ermittelt, jedoch erfolgte keine Trennung der Heizkosten von den Warmwasserkosten. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter entgegen § 9 HeizkV keinen gesonderten Wärmezähler zur Messung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge eingebaut hatte.... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2018
- 334 S 31/16 -
Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebskostenabrechnung: Keine Notwendigkeit der Belegeinsicht
Fehlerhafte Zusammenlegung von Heizkosten und Wassererwärmungskosten
Ergibt sich bereits aus der Betriebskostenabrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten zusammengelegt hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von ca. 204 Euro nachzahlen. Damit waren sie aber nicht einverstanden. Denn bereits aus der Abrechnung ergab sich, dass die Vermieterin die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten nicht getrennt hatte. Dies bemängelten die Mieter. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Arnstadt, Urteil vom 23.02.2017
- 1 C 156/16 -
Bei Leerstand von 68 % ist Verteilungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten von 40 % auf Grundkosten und 60 % auf Verbrauchskosten unzulässig
Wohnungsmieter steht Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 % zu
Herrscht in einem Mehrfamilienhaus ein Leerstand von 68 %, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Maßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten unzulässig. Der Wohnungsmieter hat im Fall eines erheblichen Leerstands einen Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 sollte die Mieterin einer Wohnung die Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Verteilungsmaßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten tragen. Die Mieterin hielt dies angesichts des Leerstands im Wohnhaus von 68 % für unzulässig. Sie kürzte die Verbrauchskosten auf 50 % und... Lesen Sie mehr
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