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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wecken“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 18.01.2008
- 183 C 15864/07 -
Eingeschlafen beim Warten: Keine Flugkostenerstattung bei verpasstem Anschlussflug
Reiseleitung verletzt nicht die Bertreungspflicht, wenn Reiseteilnehmer Check-In verschläft
Schläft ein Teilnehmer einer Reisegruppe bei einem Zwischenstopp in der Wartelounge ein und verpasst dadurch seinen Weiterflug, verletzt die Reiseführerin ihre Betreuungspflicht dann nicht, wenn sie ihn vorher darauf hingewiesen hatte, dass es Zeit sei, zum Check-In zu gehen und er danach wieder einschlief. Eine weitere Kontrolle ist nicht notwendig. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der spätere Beklagte buchte bei einem Reiseunternehmen eine Flugpauschalreise mit einer Reisegruppe in den Jemen für den Zeitraum Ende Oktober/Anfang November 2006. Die Reisegruppe hatte am Anreisetag einen planmäßigen Zwischenstopp in Dubai mit einem ca. siebenstündigen Aufenthalt, in der sich die Reisegruppe in der Marhaba-Lounge im Flughafen von Dubai aufhalten, Getränke konsumieren und sich ausruhen konnte. Auch der Beklagte hielt sich dort auf und schlief, nach dem er unter anderem auch alkoholische Getränke konsumiert hatte, ein. In der Lounge befand sich ein Bildschirm, auf dem die Abflüge angezeigt waren. Als dann um 6 Uhr 20 am Monitor... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 31.10.2006
- 51 C 6214/05 -
Reisemangel: Hotelgast wurde nicht geweckt - Flug verpasst
Reiseveranstalter haftet
Wenn in einem Komforthotel der Kategorie "Top Bestleistung" ein Weckruf nicht oder zu spät erfolgt, liegt ein Reisemangel vor. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verbrachten fünf Pauschalurlauber (Kläger) ihren Urlaub in einem bulgarischen Hotel. Laut Katalogbeschreibung sollte es sich bei dem Hotel um ein Komforthotel der Kategorie "Top Bestleistung" handeln. Am Abreisetag wurden die Kläger nicht rechtzeitig geweckt. Sie verpassten Ihr Flugzeug und mussten 575,- EUR für Ersatztickets ausgeben. Der Reiseveranstalter... Lesen Sie mehr
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