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Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2023
- 64 S 280/22 -
Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus
Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr
Eine mehrmonatige Workation kann einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB begründen, wenn er seine Pläne konkret darlegt. So muss angegeben werden, wo er sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er zurückkommen will. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen seine Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles seiner Wohnung. Der Mieter plante eine mehrmonatige Workation, gab aber nicht an, wohin er reisen wird und wann bzw. unter welchen Umständen er plant zurückzukommen. Da der Mieter in der Vergangenheit versucht hatte, seine Wohnung hinter dem Rücken der Vermieterin für mehr als das Doppelte der Vertragsmiete unterzuvermieten, war die Vermieterin misstrauisch. Sie hielt die Angaben des Mieters für zu pauschal und... Lesen Sie mehr
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