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Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 03.06.2015
- 19 C 243/14 -
Erhebliche Überschreitung der im Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für Betriebskostenarten spricht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot zieht Kürzung der Betriebskosten nach sich
Werden die in einem Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für bestimmte Betriebskostenarten in einer Betriebskostenabrechnung erheblich überschritten, so spricht dies für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies führt zu einer Kürzung der Betriebskosten auf einen angemessenen Betrag. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung sollte nach der
Kein Anspruch auf Nachzahlung aufgrund Verstoßes gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Amtsgericht Baden-Baden entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot wegen erheblicher Überschreitung der im Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte
Der Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2015
Quelle: Amtsgericht Baden-Baden, ra-online (zt/WuM 2015, 625/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 625 WuM 2015, 625
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Dokument-Nr. 21727
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