die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartenpflegekosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2021
- VIII ZR 107/20 -
BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vorliegen von Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden, weshalb es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Sowohl das Amtsgericht Neustadt am Rübenberg als auch das Landgericht Hannover bejahten die Umlagefähigkeit der Baumfällkosten auf die Mieter. Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 19.11.2020
- 31 S 3302/20 -
Baumfällkosten sind als Betriebskosten umlagefähig
Baumfällkosten stellen Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung dar
Zur "Gartenpflege" im Sinne des § 2 Nr. 10 BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.
Die Parteien stritten in erster Instanz über die Umlagefähigkeit der in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 aufgeführten Kosten für das Fällen zweier abgestorbenen Ebereschen, das Fällen einer absterbenden Kirsche und eines Goldregens, die Totholzentfernung an einer Birke und einer Esche an der Straße in Klettertechnik sowie das Laden, Abfahren und Entsorgen des Schnittguts.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.09.2019
- 65 S 132/19 -
Unzulässige Umlage von Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen
Auf förmlichen Widmungsakt kommt es nicht an
Die Kosten für die Pflege von Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Flächen öffentlich zugänglich sind. Dabei kommt es nicht auf einen förmlichen Widmumgsakt an, sondern auf das tatsächliche Gesamtbild. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebten die Mieter einer Wohnung seit November 2014 in einer von der Vermieterin als "Stadtquartier" bezeichnete Wohnanlage in Berlin-Buch. Neben den Wohnungen befanden sich in dem Areal auch eine öffentliche Sporthalle, Schulen, Kindergärten und eine Seniorenwohnanlage. Die Mieter wendeten sich nun dagegen, dass nach den Nebenkostenabrechnungen für die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -
Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig
Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten
Die in einer Kleinreparaturklausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2017
- 220 C 332/16 -
Kosten von Baumfällarbeiten nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Baumfällkosten keine Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung
Die Kosten von Baumfällarbeiten sind nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegbar. Denn sie sind nicht als Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu werten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 wies für die Mieterin einer Wohnung ein Nachzahlungsbetrag auf. Die Mieterin hielt dies für unzutreffend und begründete dies damit, dass in der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht die Kosten von Baumfällarbeiten in Höhe von insgesamt 2.261 EUR aufgelistet waren. Der von ihr zu tragende Anteil von 279,20... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.03.2016
- 206 C 232/15 -
Keine Umlagefähigkeit von Dachbegrünungskosten als Betriebskosten
Keine Verschönerung oder Aufwertung des Wohnanwesens durch nicht einsehbare Dachbegrünung
Ist eine Dachbegrünung nicht einsehbar, so können die dadurch entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Denn durch eine nicht einsehbare Dachbegrünung wird das Wohnanwesen weder verschönert noch dessen Gesamteindruck aufgewertet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden der Mieterin einer Wohnung durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 Gartenpflegekosten in Höhe von 35,39 EUR in Rechnung gestellt. Die Kosten ergaben sich aus einer Dachbegrünung. Da diese von außen nicht zu sehen war, weigerte sich die Mieterin die Kosten zu tragen. Der Fall kam daraufhin vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2016
- VIII ZR 33/15 -
BGH: Pflegekosten für zur Nutzung von jedermann bestimmte Garten- oder Parkflächen nicht umlagefähig
Mieter nicht zur Zahlung der Betriebskostenposition Gartenpflegekosten verpflichtet
Ist eine Garten- oder Parkfläche einer Wohnanlage dazu bestimmt, von jedermann genutzt zu werden, so können die Kosten für die Pflege der Grünfläche nicht auf die Mieter der Wohnanlage umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Pflege des zur Wohnanlage gehörenden Parks tragen. Die Mieter hielten dies für unzulässig, da ihrer Meinung nach der Park nicht ausschließlich den Mietern der Wohnanlage zur Verfügung gestanden habe, sondern der Allgemeinheit. Dafür habe insbesondere der fehlende Zaun gesprochen. Die Mieter klagten daher... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 03.06.2015
- 19 C 243/14 -
Erhebliche Überschreitung der im Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für Betriebskostenarten spricht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot zieht Kürzung der Betriebskosten nach sich
Werden die in einem Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für bestimmte Betriebskostenarten in einer Betriebskostenabrechnung erheblich überschritten, so spricht dies für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies führt zu einer Kürzung der Betriebskosten auf einen angemessenen Betrag. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung sollte nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 Hausmeisterkosten von fast 455 EUR und Gartenpflegekosten von fast 547 EUR bezahlen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 sahen Hausmeisterkosten von ca. 445 EUR und Gartenpflegekosten von ca. 487 EUR vor. Die Mieterin hielt die angegebenen Betriebskosten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.06.2006
- 4 C 118/06 -
Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungseinflüssen sowie Instandhaltungskosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig
Mieter muss für Gartenpflegekosten aufkommen
Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin Gartenpflegekosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter um. Darunter fielen die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung der Gartengeräte. Da sich die Mieter weigerten die Nebenkosten in dieser Höhe zu bezahlen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bottrop, Urteil vom 12.06.2014
- 11 C 59/14 -
Vermieter darf Kosten für Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht als Betriebskosten abrechnen
Kosten für Standfestigkeitsprüfung der Bäume sind keine Gartenpflegekosten
Lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Dies hat das Amtsgericht Bottrop entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter den Baumbestand des Grundstücks auf seine Standfestigkeit hin kontrollieren lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Ein Mieter sollte daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2012 unter der Position "Außenanlagen Gehölzfläche" 209,75 Euro nachzahlen.Das Amtsgericht Bottrop entschied, dass der... Lesen Sie mehr