wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2021
37 C 420/20 -

Kostenfreier Reiserücktritt wegen voraussichtlicher umfassender Maskenpflicht am Urlaubsort wegen Virus-Pandemie

Erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsreise durch Maskenpflicht

Ist abzusehen, dass am Urlaubsort wegen einer Virus-Pandemie sowohl für geschlossene Räume als auch in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht besteht, kann dies zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigen. Denn in der Maskenpflicht kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsreise liegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am Urlaubsort Temperaturen von 30 °C herrschen und es ich um einen Strandurlaub handelt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 wollte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca unternehmen. Nachdem der Familienvater aber im Juni 2020 erfuhr, dass wegen der herrschenden Corona-Pandemie voraussichtlich am Urlaubsort eine Maskenpflicht bestehen wird, trat er vom Reisevertrag zurück. Nach der geplanten Regelung musste überall, wo ein Abstand zu anderen Menschen von zwei Metern nicht einzuhalten sind, eine Maske getragen werden. Dies sollte nicht nur für geschlossene Räume, sondern auch für öffentliche Straßen und Plätze gelten. Der Familienvater verlangte nunmehr die Anzahlung zurück. Die Reiseveranstalterin machte wiederum Stornokosten geltend. Schließlich musste das Amtsgericht Düsseldorf über den Fall entscheiden.

Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung/Kein Anspruch auf Stornokosten

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Familienvaters. Er habe gemäß § 651 h Abs. 1 BGB vom Reisevertrag zurücktreten dürfen mit der Folge der Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB stehe der Reiseveranstalterin nicht zu. Der Anspruch sei nach § 651 h Abs. 3 BGB ausgeschlossen.

Erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsreise durch Maskenpflicht

Durch die voraussichtliche Maskenpflicht am Urlaubsort habe nach Ansicht des Amtsgerichts ein außergewöhnlicher die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigender Umstand vorgelegen. Der Familienvater habe erwarten müssen, dass er und seine Familie über einen erheblichen Teil eines üblichen Urlaubs-Tagesablaufs bei Außentemperaturen von 30 °C einen innerhalb kürzester Zeit durch Schweiß durchnässten Mund- und Nasenschutz zu tragen haben werden.

Keine Realisierung des typischen Lebensrisikos durch Maskenpflicht

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe sich durch die Maskenpflicht nicht das typische Lebensrisiko verwirklicht. Zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Reisevertrag sei eine Maskenpflicht des Umfangs, wie in Spanien festgelegt, keineswegs weltweit typisch gewesen, insbesondere auch nicht Bestandteil des Tagesablaufs am Heimatort des Familienvaters.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29920 Dokument-Nr. 29920

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29920

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?