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Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14.01.2015
- 531 C 227/13 -
Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar
Keine Umlage von Baumfällkosten auf Wohnungsmieter
Die Kosten für das Fällen eines Baumes können nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden, da es sich bei Baumfällkosten nicht um Betriebskosten handelt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der
Keine Umlagefähigkeit von Baumfällkosten
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschied gegen die Vermieterin. Die Mieter seien nicht verpflichtet, die anteiligen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2018
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Blankenese, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 135 ZMR 2015, 135
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Dokument-Nr. 25434
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