Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.08.1999
- 47 C 178/99 -
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Austausch des Haustürschlosses bei unverschuldetem Diebstahl der Haustürschlüssel
Mieter haftet nicht für Verlust der Haustürschlüssel
Wird einem Mieter der Haustürschlüssel aus dem Rucksack gestohlen und trägt er an dem Diebstahl kein Verschulden, so muss er nicht für den Austausch des Haustürschlosses haften. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin einer Wohnung wurde aus ihrem Rucksack der
Kein Schadenersatzanspruch aufgrund Diebstahls der Haustürschlüssel
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Vermieter. Ihnen habe kein Anspruch auf
Kein Sorgfaltsverstoß aufgrund Aufbewahrung der Schlüssel mitsamt Ausweispapieren
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Mieterin nicht gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, weil sie den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2016
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1999. 687/rb)
- Schlüssel für Geschäftsräume aus dem Auto gestohlen – Verstoß gegen die Obhutspflicht
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.02.2008
[Aktenzeichen: 8 U 151/07]) - Diebstahl des Haus- und Wohnungsschlüssels: Mieter bei fehlendem Verschulden nicht verpflichtet Austausch der Schlösser zu bezahlen
(Amtsgericht Spandau, Urteil vom 20.12.2012
[Aktenzeichen: 6 C 546/12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 618 NZM 2000, 618 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1999, Seite: 687 WuM 1999, 687
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22931
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22931
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.