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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 15.07.2014
- 438 C 12642/13 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes Fahrzeug durch Dachlawine
Generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Hannover nicht vorgeschrieben
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Pkw-Besitzerin, deren Fahrzeug im Winter 2010 durch eine Dachlawine beschädigt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hauseigentümer hat. Zumindest momentan besteht nach Aussage des Gerichts in Hannover derzeit noch keine generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern an Häusern.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der
Extreme Witterungsbedingungen und die Gefahr von Dachlawinen waren bekannt
Das Amtsgericht Hannover entschied, dass es in Hannover keine generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern gibt. Weder ist dies Eigentümern gesetzlich vorgeschrieben, noch sind derartige Maßnahmen in Hannover ortsüblich. Dabei ist zu bedenken, dass der Winter 2010/2011 besonders extreme Schnee- und Witterungsbedingungen bereithielt. Sollten diese in Zukunft die Regel werden, müsste die Frage der Erforderlichkeit von Schneefanggittern in Zukunft möglicherweise anders entschieden werden. Im konkreten Fall waren die extremen Witterungsbedingungen und die Gefahr von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- Dachlawine: Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Installation von Schneefanggittern, Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellen von Warnschildern in schneearmen Gebieten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: I-10 U 18/13]) - Dachlawine beschädigt Auto – Hauseigentümer haftet zu 50 %
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: 5 O 833/10]) - Dachlawinen – Nicht immer muss Hausbesitzer haften
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.03.2009
[Aktenzeichen: 132 C 11208/08 ])
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Dokument-Nr. 18493
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