Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017
- 2 OWi 4286 Js 12961/16 -
Autofahrer darf Handy zwecks Anschließen zum Laden aufnehmen
Kein Verstoß gegen Handybenutzungsverbot
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es zum Laden anzuschließen, verstößt er nicht gegen das Benutzungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem
Kein Verstoß gegen Benutzungsverbot eines Mobiltelefons
Das Amtsgericht Landstuhl konnte im dem Verhalten des Autofahrers kein Verstoß gegen das Verbot zur
Aufnehmen eines Handys zwecks Anschließen zum Laden nicht verboten
Würde man der Entscheidung des Oberlandesgericht folgen, so das Amtsgericht, könne man auch die Ortsveränderung unter die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO fassen, da der neue Ablageort einen einfacheren Zugriff auf das Telefon und seine Funktionen böte. Zudem würde die Norm zum Einfallstor für gesinnungsstrafrechtliche Tendenzen. Denn man unterstelle dem Betroffenen, er würde sein Telefon im Fahrzeug widerrechtlich benutzen wollen. Er dürfe aber bei Nutzung eines Headsets oder der Freisprechanlage telefonieren und dabei das Telefon sogar in die Hand nehmen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 -).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24215
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24215
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.