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Amtsgericht München, Urteil vom 29.12.2011
- 433 C 19170/11 -
Schaden durch Dachlawine: Vermieter kann Verkehrssicherungspflicht auf Hausmieter übertragen
AG München verneint rechtliche Bedenken bei formularmäßiger Übertragung der Verkehrssicherungspflichten bei Vermietung eines Hauses
Der Vermieter kann die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht auf seinen Mieter übertragen, zumindest wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Haus handelt. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr an einem Vormittag im März 2010 ein Bekannter einer
Mieterin rügt Verletzung der Verkehrssicherungspflichten seitens des Vermieters
Den Schaden in Höhe von 2.753 Euro wollte die
Vermieter hat Verkehrssicherungspflicht auf Mieter übertragen
Der
Mietvertrag sieht Übernahme sämtlicher öffentlich-rechtlicher Pflichten und privatrechtlicher Verkehrssicherungspflichten durch Mieter vor
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Schneefanggitter nicht vorgeschrieben – Grundstückseigentümer haftet nicht für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.06.2011
[Aktenzeichen: 275 C 7022/11]) - Hausbesitzer haftet bei heftigem Schneefall für Dachlawine
(Landgericht Bielefeld, Urteil vom 11.03.2011
[Aktenzeichen: 8 O 310/10]) - Dachlawine beschädigt Auto – Hauseigentümer haftet zu 50 %
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: 5 O 833/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 756 ZMR 2014, 756
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Dokument-Nr. 14759
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