wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.09.2015
47 C 76/15 -

Lärm­beeinträchtigung auf Kreuzfahrt durch Maschinen rechtfertigt grundsätzlich keine Reisepreisminderung

Vorliegen eines Reisemangels nur bei Vorliegen von erheblichem Lärm

Kommt es während des Ab- bzw. Anlegens eines Schiffes aufgrund des Bugstrahlruders und der Ankervorrichtung zu einer Lärm­beeinträchtigung in einer Kabine, so rechtfertigt dies nur dann eine Reisepreisminderung, wenn der Lärm über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schiffsreisende machte gegenüber der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung geltend, weil es während des Ab- bzw. Anlegens des Kreuzfahrtschiffes aufgrund des Bugstrahlruders und der Ankervorrichtung zu einer Lärmbeeinträchtigung in der Kabine kam. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte einen Teil des Reisepreises zurückzuzahlen, erhob die Urlauberin Klage.

Kein Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund Lärmbelästigung

Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Urlauberin. Ihr habe kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung zugestanden. Denn die Geräusche während des Ab- und Anlegens des Schiffes haben keinen Reisemangel dargestellt.

Subjektive Befindlichkeiten bleiben außer Betracht

Das Amtsgericht wies daraufhin, dass bei technischen Einrichtungen Geräusche entstehen. Diese können zwar durchaus das subjektive Wohlbefinden des Reisenden stören. Dies alleine genüge aber nicht. Vielmehr müsse die Lärmbeeinträchtigung über das Maß hinausgehen, welches typisch für das das Geräusch verursachende technische Gerät bei ordnungsgemäßer Funktionsweise sei. So habe der Fall hier nicht gelegen. Der durch das Bugstrahlruder und der Ankervorrichtung verursachte Lärm, sei als schiffstypisch und damit als für den Schiffsreisenden zumutbar zu werten gewesen.

Mit Lärm durch Maschinen muss gerechnet werden

Das Amtsgericht führte weiter aus, dass die Besonderheiten eines Schiffes gegenüber eines Hotels darin bestehe, dass es sich um ein Fortbewegungsmittel handele, das durch Maschinen betrieben werde und bei dem für die Funktion des Schiffes eine Vielzahl von geräuschverursachenden Aggregaten notwendig sei. Dies müsse jedem Reisenden, der statt eines Hotelaufenthalts eine Schiffsreise bucht, bewusst sein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2016
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2016, 144/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2016, Seite: 144
RRa 2016, 144

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22885 Dokument-Nr. 22885

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22885

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?